Lokalsport | 09.08.2024, 11:48 Uhr

Information des FV Rheinland zur Saison 2024/25

Regelung zu Auf- und Abstieg veröffentlicht

Koblenz. Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat Anfang Juli dieses Jahres Änderungen in §7 der Spielordnung beschlossen – und diese betreffen auch die Auf- und Abstiegsregelung im Seniorenbereich, die für die Saison 2024/25 nun veröffentlicht ist. Die Änderungen gehen auf eine Anregung des Verbandsspielausschusses zurück und sind Konsequenz insbesondere aus den Vorgängen um die abgebrochene Relegationsrunde der Tabellenzweiten der A-Klassen zur Bezirksliga.

Ein wesentlicher Zweck der Spielklassenreform hin zu einem kreisübergreifenden Spielbetrieb war eine größere „Durchlässigkeit“ der Klassen durch die Relegationsmöglichkeit für die Tabellenzweiten. Der Abbruch einer bereits begonnenen Relegationsrunde war für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend. Er war Resultat der vorherigen Regelung, wonach eine Relegation der Tabellenzweiten der nachfolgenden Klasse entweder ausgespielt wird oder die Quotientenregelung auf diese Mannschaften angewendet wird. Stand nun aber die Zahl der zur Verfügung stehenden Relegationsplätze innerhalb der FVR-Spielklassen aufgrund von noch laufenden Relegationsrunden höherer Klassen (Oberliga und Regionalliga) erst mehrere Wochen nach Saisonende fest, konnte auch erst dann endgültig gesagt werden, ob aufgrund der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze die Relegation innerhalb des FVR auszuspielen ist oder ob die Quotientenregelung Anwendung findet. Dies führte zur Ansetzung „vorsorglicher“ Relegationsrunden, die dann ggf. mittendrin abgebrochen werden mussten.

Dies soll zukünftig vermieden werden. Denn nun ist es möglich, eine Relegationsrunde (die ausgespielt wird) und die Quotientenregelung zu kombinieren. Das heißt, falls sich während einer begonnenen Relegationsrunde die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze noch verändert, kann man wegfallende oder zusätzlich entstehende freie Plätze an die Relegationsteilnehmer nach der Quotientenregelung vergeben (wobei dies angesichts der wenigen Relegationsspiele sicherlich häufig auf eine Heranziehung des Torverhältnisses hinausläuft). Dadurch wird vermieden, dass eine bereits begonnene Relegationsrunde abgebrochen werden muss.

Zusammenfassend beinhaltet die Regelung folgendes:

• Der Meister wird, wie bisher auch, in allen Spielklassen aufsteigen.

• Der Tabellenzweite wird in vielen Fällen die Möglichkeit haben, ebenfalls aufzusteigen.

• Von der Bezirksliga in die Rheinlandliga wird in den meisten Konstellationen eine Aufstiegsrunde der Tabellenzweiten gespielt.

• Aufstiegsspiele von der Kreisliga A in die Bezirksliga werden auf jeden Fall zu Ende gespielt. Diese finden in regionalen Gruppen statt (Ost, Mitte, West).

• Von der Kreisliga B in die Kreisliga A wird die Quotientenregelung zur Ermittlung der Aufsteiger unter den Tabellenzweiten herangezogen.

• Auch von der Kreisliga C in die Kreisliga B wird die Quotientenregelung zur Ermittlung der Aufsteiger unter den Tabellenzweiten herangezogen.

Die Auf- und Abstiegsregelung auf der FVR-Homepage: https://www.fv-rheinland.de/downloads/

Der Vorsitzende des Verbandsspielausschusses, Jens Bachmann, dazu:

„Die geänderte Auf- und Abstiegsregelung mit der Möglichkeit der Tabellenzweiten, den Aufstieg über die Hintertür zu schaffen, ist DER wesentliche Vorteil des kreisübergreifenden Spielbetriebs. Ende Mai / Anfang Juni haben etliche tausend Zuschauer die Aufstiegsspiele verfolgt. Sie sind das Salz in der Suppe! Mit der vom Beirat des FVR beschlossenen Änderung lässt sich nun sicherstellen, dass Relegationsrunden zu Ende gebracht werden und die freien Plätze den Relegationsteilnehmern zustehen! Somit gehört der ärgerliche Abbruch der letztjährigen Relegationsrunde von der Kreisliga A zur Bezirksliga der Vergangenheit an.“

Pressemitteilung

Fußballverband Rheinland e. V.

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