Christiane-Herzog-Schule
Anmeldung zum Schulbesuch
Neuwied. Die Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können diese in der Zeit vom 13. – 24. September an der jeweils zuständigen Grundschule anmelden. Eine diesbezügliche Beratung kann in der Christiane-Herzog-SchuleStaatlich anerkannte Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in freier Trägerschaft, Neuwieder Str. 21 b, 56566 Neuwied-EngersTelefon: 02622-8922680 vereinbart werden. Alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 31. August 2016 geboren sind, sind zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.
