Stadt Remagen
Forderungen werden verschoben
Remagen. In der derzeit schwierigen Lage vieler Gewerbetreibender in der Corona-Krise hat die Stadt Remagen beschlossen, die Forderung der zweiten Rate der Gewerbesteuervorauszahlung vom 15. Mai 2020 auf den 15. September 2020 zu verschieben. „Unsere Gewerbetreibenden sind von enormer Bedeutung für unsere Stadt – als Teil unserer lokalen Gesellschaft sowie als Arbeitgeber und Steuerzahler“, stellt Bürgermeister Björn Ingendahl fest. Daher setze die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle Hebel in Bewegung, den Betrieben durch die Krise zu helfen. Bei Unternehmen, die ein SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer hinterlegt ha-ben, erfolgt der Einzug der zweiten Rate automatisch am 15. September 2020. Gewerbetreibende, die an der Fälligkeit 15. Mai 2020 festhalten möchten, steht es natürlich frei, Zahlungen zu leisten. Die Fälligkeiten am 15. August 2020 und 15. November 2020 bleiben von dieser Regelung zunächst un-berührt.
