Jagdgenossenschaft Kärlich
Generalversammlung steht an
Mülheim-Kärlich. In der Kurfürstenhalle Kärlich, Clemensstraße, findet am Freitag, 17. März um 19.30 Uhr die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Kärlich statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kärlich (Grundstückseigentümer) sind zu dieser Generalversammlung eingeladen. Jeder Versammlungsteilnehmer im bejagdbaren Bezirk der Jagdgenossenschaft Kärlich muss sich auf Verlangen ausweisen können. Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücken die Jagd nicht ausgeübt werden darf (Hausgärten), sind nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft. Jeder Jagdgenosse, der an der Versammlung teilnimmt, ist verpflichtet, die Größe seiner bejagdbaren Grundstücksfläche anzugeben. Sollte jemand in Vertretung eines Familienmitgliedes an der Versammlung teilnehmen, so ist eine schriftliche Vollmacht mit Angabe der bejagdbaren Grundstücksfläche des Eigentümers vorzulegen.
