Nachbarschaft Kretz
Jahreshaupt- versammlung
Am Freitag, 14. Februar
Kretz. Die Jahreshauptversammlung der Nachbarschaft Kretz findet am Freitag, 14. Februar um 19 Uhr in der Gastwirtschaft „Bauernschänke“ statt. Entsprechend der langen Tradition und der bestehenden Satzung wird auf die Anwesenheitspflicht zu dieser Nachbarschaftsversammlung hingewiesen. Anwesenheitspflicht besteht bei allen Mitgliedern bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Entschuldigungen sind vor der Versammlung beim Nachbarschaftsältesten, Ortsbürgermeister Friedhelm Uenzen, während den Sprechstunden im Büro der Ortsgemeinde, gegen Zahlung einer Entschuldigtengebühr anzumelden. Von unentschuldigt fehlenden Mitgliedern wird eine Gebühr erhoben. Für interessierte Neubürger wird mitgeteilt, dass entsprechend den derzeitigen Regularien eine Mitgliedschaft nur innerhalb von zwei Jahren des Zuzuges nach Kretz erworben werden kann. Dies trifft ebenso für in Kretz lebende Familienmitglieder, die einen eigenen Hausstand gründen, zu. Für weitere Informationen zur Nachbarschaft Kretz steht Friedhelm Uenzen zur Verfügung.
