Agentur für Arbeit Neuwied

MeldungschwerbehinderterBeschäftigter

Neuwied. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen bis zum 31. März an die Arbeitsagentur zu melden.

Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen daran, ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen.

Diese Frist kann nicht verlängert werden. Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Bei Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Unternehmen sich an die Agentur für Arbeit wenden.

Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch über die kostenfreie Arbeitgeberhotline: 0 800 / 4 5555 20 möglich.