Haus & Grund Rhein-Lahn e.V.
Nebenkosten richtig abrechnen
Am 24. Mai in Nastätten
Region. Zu einem Info-Abend hatte der Ortsverein Haus & Grund Rhein-Lahn e.V., Lahnstein seine Mitglieder, Freunde und Interessierte aus der Region Bad Ems im zum Thema „ Nebenkosten richtig abrechnen“ eingeladen.
Der 1. Vorsitzende Rudi Keßler begrüßte die Mitglieder in dem bis auf den letzten Platz gefüllten Saal und übergab anschließend das Wort Herrn RA Lothar Breitenbach, der dann zunächst einige erklärende Worte über die Betriebskostenabrechnung vor trug. Es wurde zunächst einmal der Begriff der Betriebskosten ausführlich erklärt und wie der Umlagenmaßstab der Betriebskosten im Mietvertrag § 7 Nr. 4 geregelt ist. Desweiteren ging man auf die Punkte wie: Erhebung der Betriebskostenvorauszahlungen, Umlagen- und Verteilerschlüssel, wie sind die Abrechnungsfristen-, Abrechnungszeitraum und Korrektur der Abrechnung; Kontrollrecht des Mieters etc.
Die rechtzeitige und formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist Voraussetzung, wenn der Vermieter von seinen Mietern Nachzahlung der Betriebskosten verlangen will. Eine formell unwirksame Rechnung führt dazu, dass der Vermieter mit etwaigen Nachforderungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnungsfrist bereits abgelaufen ist. Eine Betriebskostenabrechnung ist grundsätzlich dann formell ordnungsgemäß, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, sodass der Mieter anhand der einzelnen Kostenpositionen und dem mitgeteilten Verteilungsschlüssel den auf ihn entfallenen Anteil rechnerisch überprüfen kann.
Der nächste Info-Abend der Haus & Grund Rhein-Lahn findet am Dienstag, 24. Mai, um 19 Uhr im Hotel Oranien, Oranienstraße 10 in Nastätten statt zum Thema „Wie fülle ich einen Mietvertrag richtig aus?“ Anmeldung unter Tel. (0 26 21) 1 80 04 00.
Pressemitteilung
Haus & Grund Rhein-Lahn e.V.
