Kreisverwaltung

Öffnungszeiten an Karneval

Rhein-Sieg-Kreis. Zu Karneval gelten auch bei der Kreisverwaltung geänderte Öffnungszeiten: An Weiberfastnacht, 28. Februar, schließt die Kreisverwaltung bereits um 12 Uhr ihre Pforten. Alle Dienststellen im Siegburger Kreishaus sowie sämtliche Außenstellen bleiben ebenfalls am Freitag, 1. März und am Rosenmontag, 4. März, geschlossen. Am Veilchendienstag (5. März) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern wieder wie gewohnt zur Verfügung. Informationen zur Erreichbarkeit und den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung gibt es unter der Web-Adresse www.rhein-sieg-kreis.de/oeffnungszeiten. Pressemitteilung

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