Kreisverwaltung informiert
„Pflegestärkungsgesetz II – Ein Buch mit sieben Siegeln?“ - Was bleibt, was ändert sich?
Betreuungsvereine und Betreuungsbehörde informieren am 15. Februar in der Kreisverwaltung
Bad Neuenahr. Zur Veranstaltung „Pflegestärkungsgesetz II – Ein Buch mit sieben Siegeln?“ laden die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler - Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) und Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk - und die Betreuungsbehörde am Mittwoch, 15. Februar von 17 bis 19 Uhr in die Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, ein. Immer intensiver beschäftigen sich Politik und Gesellschaft mit dem demografischen Wandel, der steigend älter werdenden Bevölkerung und der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen. Aus diesem Grund wurde das Pflegestärkungsgesetz II zum 1. Januar auf den Weg gebracht, das für Betroffene und Angehörige eine leistungsrechtliche Neuregelung bedeutet, wie Ralph Seeger vom SKFM erklärt: „So werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt, auch Pflegegelder und Pflegesachleistungen sowie die Begutachtungsgrundlagen unterliegen einer Veränderung. Wir wollen an dem Abend einen Überblick über die neuen gesetzlichen Grundlagen geben. Welche Änderungen sind damit verbunden? Muss der Betroffene im Heim jetzt mehr zahlen? Welche Hilfen kann ich in Anspruch nehmen, wenn ich zuhause gepflegt werde?“ Auch die Neuregelung der Pflegebegutachtung und die Überführung von den Pflegestufen zu den neuen Pflegegraden werden thematisiert. Die beiden Referenten Ute Remshagen und Dieter Germscheid vom Pflegestützpunkt Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft werden ausführlich über die Neuerungen informieren und für alle Fragen rund um das Pflegestärkungsgesetz II zur Verfügung stehen. Alle Angehörige, Fachkräfte und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser kostenfreien Veranstaltung eingeladen. Anmeldung und weitere Informationen: Betreuungsbehörde - Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 97 55 56.
