Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz

Rechtzeitig elektronischenAufenthaltstitel beantragen

Kreis MYK. Die Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in Deutschland lebende Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn die Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bald abläuft. Die Bearbeitungszeit beträgt rund sechs Wochen.

Sofern der Antrag für einen neuen Aufenthaltstitel vor Ablauf der Geltungsdauer des bestehenden Aufenthaltstitels gestellt wird, gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung als fortbestehend. Über den Fortbestand kann dem Reisenden bei Bedarf eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt werden, die zur Einreise in das Bundesgebiet und den Schengen-Raum berechtigt.

Mehr Informationen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz, www.kvmyk.de, Tel. (02 61) 10 83 35 oder per E-Mail unter carsten.hummes@kvmyk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz