IHK Koblenz informiert
Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen
Änderungen der Kassenführung
Koblenz. Viele Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme, obwohl die Nutzung von elektronischen Kassen in Deutschland nicht verpflichtend ist. Hintergrund ist die im Jahr 2010 vom Bundesfinanzministerium neu definierte Regelung zur Kassenführung und Nachrüstungspflicht. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung von elektronischen Kassen läuft im Dezember 2016 ab. Ab dem 1. Januar 2017 dürfen dann nur noch Kassen geführt werden, welche den neuen steuerlichen Anforderungen entsprechen. Bei unterlassener Nachrüstung ist keine ordnungsgemäße Buchführung gegeben. Dies kann zu hohen Bußgeldern führen. Daher informiert die IHK Koblenz am 15. Dezember in ihren Räumen in der Schlossstraße 2 im Rahmen eines Businessfrühstücks zum Thema „Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen“. Beginn ist um 8.30 Uhr, die Veranstaltung ist kostenfrei.
