Jagdgenossenschaft Kärlich
Versammlung
Am Freitag, 3. April
Weißenthurm. Am Freitag, 3. April, findet in der Kurfürstenhalle Kärlich, Clemensstraße, um 19 Uhr die Generalversammlung der Jagdgenossenschaft Kärlich statt. Auf der Tagesordnung steht unter anderem: Berichte, Wahlen, Verschiedenes. Jeder Versammlungsteilnehmer im bejagbaren Bezirk der Jagdgenossenschaft Kärlich muss sich auf Verlangen ausweisen. Grundstückseigentümer in der Gemarkung Kärlich, auf deren Grundstücken die Jagd nicht ausgeübt werden darf, (Hausgärten) sind nicht Mitglied der Jagdgenossenschaft Kärlich. Jeder Jagdgenosse, der an der Generalversammlung teilnimmt, ist verpflichtet, die Größe seiner bejagbaren Grundstücksfläche anzugeben. Sollte jemand in Vertretung eines Grundstückseigentümers an der Generalversammlung teilnehmen, ist eine schriftliche Vollmacht mit der Angabe der bejagbaren Grundstücksfläche des Grundstückseigentümers vorzulegen.
