Jagdgenossenschaft Weidenhahn
Versammlung der Jagdgenossenschaft
Weidenhahn. Am Freitag, 4. März 2022 findet um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer der Ortsgemeinde (Feuerwehr/Gemeindehaus Weidenhahn) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Weidenhahn statt. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Weidenhahn nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung mit Totenehrung; 2. Geschäftsbericht des Jahres 2021/2022; 3. Kassenbericht des Jahres 2021/2022; 4. Entlastung des Vorstandes; 5. Verschiedenes.
Für die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gelten die Hygiene- und Schutzvorkehrungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung. Der Zugang ist nur mit Impfnachweis oder Genesenennachweis oder einem Testnachweis im Sinne des § 2 Nrn. 3, 5 oder 7 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (kein Selbsttest!) möglich.
Diese Nachweise sind mitzuführen und zur Kontrolle verfügbar zu halten.
