Kreisvolkshochschule Ahrweiler
Vorsorge mit Patienten- und Betreuungsverfügung
Vortrag am Mittwoch, 6. November um 19 Uhr
Ahrweiler. Die Entscheidungsbefugnis über medizinische Maßnahmen, die man im Krankheitsfall oder Alter nicht mehr selbst treffen kann, ist ohne ausdrückliche Vollmacht nicht geklärt. Keinesfalls sind Ehegatten oder Lebenspartner in solchen Situationen automatisch ermächtigt, im Namen des Betroffenen zu sprechen.
Die Betreuungsverfügung ist wichtig für Menschen jeden Alters, die in eine Situation kommen können, in der sie nicht mehr selbstständig über eine ärztliche Behandlung entscheiden können. Der Vortrag erläutert, wie man Vorsorge für solche Fälle treffen kann, was es mit der Vorsorgevollmacht auf sich hat und wie man sie rechtzeitig möglichst vollständig und eindeutig formuliert.
Termin: Mittwoch, 6. November um 19 Uhr im Hotel Krupp, Poststraße 4 (Fußgängerzone) in Bad Neuenahr, Leitung: Stefan Hange. Eine Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
Anmeldungen an die Außenstelle der Kreisvolkshochschule Ahrweiler, Tel. (0 26 41) 91 29 21 oder E-Mail: pechtold@kvhs-ahrweiler.de.
