Allgemeine Berichte | 31.03.2017

Erstmals kann auch ein Nicht-Pallottiner Rektor der Universität werden

Neue Grundordnung der PTHV tritt in Kraft

Vallendar. Zum Patronatsfest der Hochschule ist am 25. März nach einer mehr als einjährigen Überarbeitung eine revidierte Grundordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) in Kraft getreten. Die PTHV ist eine private Universität in freier Trägerschaft mit zwei Universitäten – Theologie und Pflegewissenschaft. Nach Beschluss durch den Senat der Universität haben sowohl die römische Studienkongregation als auch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz die Grundordnung genehmigt. Die Überarbeitung war notwendig geworden, um sie an die aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich beider Fakultäten anzupassen.

Die wesentlichen Änderungen:

- Im Mittelpunkt der Änderungen steht das zentrale Anliegen, dass mit in Kraft treten dieser Grundordnung der Rektor aus beiden Fakultäten frei gewählt werden kann und nicht mehr der Theologischen Fakultät beziehungsweise der Pallottinischen Gemeinschaft angehören muss. - Dem Rektor steht ein Team zur Seite, welches sich aus den beiden Dekanen der Theologischen und der Pflegewissenschaftlichen Fakultät, dem kaufmännischen Geschäftsführer sowie (wenn der Rektor kein Pallottiner ist) einem Berater aus der Trägergemeinschaft der Pallottiner, zusammensetzt. - Der Senat, das oberste Gremium der Hochschule, ist nun gleichberechtigt aus beiden Fakultäten besetzt. - Bestimmungen bezüglich der Pflegewissenschaft, die für die Anfangsphase der Fakultät von Bedeutung waren, wurden aufgehoben. Die Grundordnung ist im Volltext online einsehbar unter www.pthv.de.

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