Auswirkungen des Mindestlohns in der Landwirtschaft
Verordnung muss alltagstauglicher werden
Mülheim-Kärlich/Region. Seit Einführung des Mindestlohns vor gut vier Monaten ist deutlich geworden, dass es bei der Umsetzung der Verordnung in vielen Bereichen noch Probleme gibt. Gerade in der Landwirtschaft und bei den Obstbauern der Region haben sich die Ausführungsbestimmungen als praxisfern und unpraktikabel erwiesen. Dazu erklärt der Josef Dötsch: „Die Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Nahles haben nichts mit der Wirklichkeit in landwirtschaftlichen Betrieben zu tun. Mit den Regelungen ist sie weit übers Ziel hinausgeschossen. So führt beispielsweise die Umrechnung des üblichen Akkordlohns in den Mindestlohn zu einer ungerechten, der Leistung nicht entsprechenden Bezahlung der Saisonarbeitskräfte. Auch die strengen Vorschriften für mitarbeitende Familienangehörige sind schlicht realitätsfern. Das belastet in besonderer Weise die regionalen Familienbetriebe, die auf die Mitarbeit der Familienangehörigen angewiesen sind. Diese Belastungen für die Landwirte in Rheinland-Pfalz wollen wir als Christdemokraten nicht hinnehmen. Unser Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und auf eine alltagstaugliche Anpassung der Verordnung hinzuarbeiten. Da sind auch die Ministerpräsidentin und die Landwirtschaftsministerin dieses Landes in die Pflicht. Und wir bedanken uns für die nachvollziehbaren Hinweise und Vorschläge aus dem Berufsstand, auch aus unserer Region, zu Arbeitszeiten, zur Dokumentation oder zur Auszahlung des Lohnes bei Saisonarbeitskräften. Wir werden bei diesem Thema nicht locker lassen, weil es um die Existenz unserer Betriebe in Rheinland-Pfalz und den Obstbauern im Neuwieder Becken geht.“
Pressemitteilung
Josef Dötsch, MdL