Politik | 04.06.2013

Gemeinde Wachtberg

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl

Wachtberg-Berkum.Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in der Sitzung am 28. Mai 2013 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Bonn für die Amtszeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 10. bis 17. Juni 2013 in Zimmer 15 des Rathauses, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg zu den Dienstzeiten der Verwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll am oben angegebenen Ort Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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