Fördermöglichkeiten der Stiftungen der Kreissparkasse Köln
Für uns Pänz
Wachtberg-Berkum. Über Aktivitäten und Fördermöglichkeiten der Stiftungen der Kreissparkasse (KSK) Köln informierten kürzlich Stiftungsmanagerin Simone Zens und -Geschäftsführer Christian Brand anlässlich eines Besuchs im Wachtberger Rathaus Bürgermeisterin Renate Offergeld und Beigeordneten Jörg Ostermann.
Kraft ihres Amtes ist die Bürgermeisterin Mitglied im Kuratorium der Städte- und Gemeinden-Stiftung der KSK Köln im Rhein-Sieg-Kreis. In diesem Gebiet, also auch in Wachtberg, wirken insgesamt fünf Stiftungen der KSK Köln. Diese arbeiten sowohl operativ, indem sie eigene Projekte initiieren, als auch fördernd, das heißt, sie unterstützen - auf Antrag - förderfähige Vorhaben.
Förderung „Für uns Pänz“
Dabei stehen Spielplatz- und Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter ebenso wie Maßnahmen, die für Kinder, Jugendliche und heran wachsende Menschen eine Lebenshilfe im weitesten Sinn darstellen, im Vordergrund. Antragsteller kann jede gemeinnützige Institution im Geschäftsbereich der KSK Köln im Rhein-Sieg-Kreis, außer in Bad Honnef, sein. Die Förderhöhe sei abhängig vom Projekt, erläuterte Zens die „Für uns Pänz“-Förderung.
Eine angemessene Beteiligung des Projektträgers werde vorausgesetzt, die Gesamtfinanzierung müsse gesichert sein. Nicht gefördert werden bereits abgeschlossene Maßnahmen, Baukosten sowie öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben, aber auch vereinsinterne Veranstaltungen und Kleidung sind nicht förderfähig.
Bei ihren Entscheidungen seien die Stiftungsgremien frei, orientieren sich aber an bestimmten Qualitätskriterien, führte Zens aus. So sollten die Maßnahmen möglichst mithilfe von Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, und auch die inhaltliche Qualität der Projekte werde beleuchtet. Haben sie Modellcharakter? Sind sie nachhaltig? Bestehen Kooperationen mit anderen Vereinen? Dies seien Fragen, so Zens, die sich die Stiftungsgremien bei der Prüfung der Förderanträge stellen.
Antragsschluss ist immer der 15. Januar
„Die Stiftungen entscheiden nur einmal im Jahr!“, betonte Zens. Allgemeiner Antragsschluss bei den Stiftungen im Rhein-Sieg-Kreis ist immer der 15. Januar eines Jahres.
Weitere Informationen zu den fördernden Stiftungen der KSK Köln und Hinweise zur Antragstellung sind im Internet unter www.ksk-stiftungen.de abrufbar.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
