Rhein-Sieg-Kreises
Sprechstunde des Jugendhilfezentrums
Rhein-Sieg-Kreis.Die nächste Sprechstunde des Jugendhilfezentrums des Rhein-Sieg-Kreises in Meckenheim, Bahnhofstraße 24, zuständig für die Bürgerinnen und Bürger in Alfter, Swisttal und Wachtberg, findet am Donnerstag, 19. Dezember, von 12 bis 13.30 Uhr im Kommunalen Familienzentrum „Drachenfelser Ländchen“, Zwischen den Hüllen 1-9 in Wachtberg-Villip statt. Ein fachkundiges Team des Jugendhilfezentrums berät in Fragen zu Erziehung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Darüber hinaus nimmt das Jugendhilfezentrum Aufgaben im Bereich der Sozialen Gruppenarbeit, Jugendarbeit und -pflege, Hilfe bei Kindeswohlgefährdung, Sozialarbeit in Schulen, Mitwirkungen in Verfahren beim Familien- oder Jugendgericht, Amtsvormundschaften, Unterhaltsangelegenheiten bei Minderjährigen und verschiedene Beurkundungen wahr. Das Jugendhilfezentrum des Rhein-Sieg-Kreises ist zudem in 53340 Meckenheim, Kalkofenstraße 2, unter Tel. (0 22 25) 9 13 60 oder per E-Mail: jhz.alfter-swisttal-wachtberg@rhein-sieg-kreis.de zu erreichen. Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16.30 Uhr und Freitag, von 8 Uhr bis 12.30 Uhr.
Suchtberatung
Die nächste Sprechstunde der Suchtkrankenhilfe, angeboten von der Caritas des Rhein-Sieg-Kreises, findet am Montag, 16. Dezember, von 11 bis 12 Uhr im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer U 8, Rathausstraße 34, in Wachtberg-Berkum statt. Für Fragen Betroffener und Angehöriger sowie konkrete Hilfsangebote bei Suchtproblemen steht Diplom-Sozialpädagoge Joachim Uhlich zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Caritas des Rhein-Sieg-Kreises führt zudem in 53359 Rheinbach, Pfarrgasse 6, jeweils montags, von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags, von 9 bis 11 Uhr eine offene Sprechstunde durch Tel. (0 22 26) 1 24 04.
SKM-Schuldnerberatung
Der Katholische Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V. (SKM) bietet im Rathaus der Gemeinde Wachtberg, Zimmer U 8, Rathausstraße 34, in Wachtberg-Berkum regelmäßig Sprechstunden der Schuldnerberatung an. Eine Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung ist erforderlich. Anmeldung: SKM-Schuldnerberatung, Kirchplatz 1 (Caritashaus), 53340 Meckenheim, montags bis freitags, von 8 bis 12 Uhr unter Tel. (0 22 25) 7 08 47 90 oder per E-Mail: sb-linksrheinisch@skm-rhein-sieg.de .
Sprechstunde des Neubürgerbeauftragten für Aussiedler und zugezogene Ausländer
Der Neubürgerbeauftragte des Rhein-Sieg-Kreises, Ludwig Neuber, steht mit seinen vielfältigen Erfahrungen den Menschen, die als Aussiedler oder als zugezogene Ausländer Neubürger des Rhein-Sieg-Kreises geworden sind, im Kreishaus, Zimmer B 4.27, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, in 53721 Siegburg, als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine Anmeldung zu den Sprechstunden ist unbedingt erforderlich unter Tel. (0 22 41) 13 31 61 oder per Fax: (0 22 41) 13 31 98 oder per E-Mail marlene.hautkappe@rhein-sieg-kreis.de. Alle Sprechstunden und Termine auch im Internet unter www.wachtberg.de/sprechstunden bzw. www.wachtberg.de/muelltermine.
Pressemitteilung der
Gemeinde Wachtberg
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Im Bereich der Ahrtalbahn könnte es nachts etwas lauter werden:
Ab 15.04.: Schleifzüge fahren auf der Ahrstrecke
Kreis Ahrweiler. Seit Dezember 2025 fahren die Züge wieder vollständig auf der gesamten Ahrstrecke zwischen Remagen und Ahrbrück. Seit März 2026 sind beide verkehrenden Linien rein elektrisch und damit umweltfreundlicher unterwegs. Damit die neuen Schienen nun noch einen „letzten Schliff“ erhalten können, wird nachts ein Schleifzug unterwegs sein. Dies betrifft die folgenden Zeiträume und Abschnitte:
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Ausbau der Ladeinfrastruktur am Rathaus
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Meckenheim. Das regionale Energieunternehmen e-regio erweitert die Ladeinfrastruktur in Meckenheim und schafft am Rathausparkplatz zusätzliche Möglichkeiten zum komfortablen Laden von Elektrofahrzeugen. Aufgrund der hohen Nutzung der bestehenden Ladesäule werden derzeit zwei neue AC-Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert. Die neuen Ladepunkte sind so angeordnet, dass sie von jeweils zwei Parkbuchten optimal erreichbar sind.
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Allgemeine Berichte
Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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