Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Ferienjob: Tipps für Schüler und Studenten
Weißenthurm. Wer in den Ferien mit einem Job sein Taschengeld aufbessert, kann in der Regel seinen ganzen Verdienst behalten. Denn als Ferienjobber zahlt man keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Ist der Job von vornherein auf maximal 50 Arbeitstage oder zwei Monate im Jahr begrenzt, zahlen weder Ferienjobber noch Arbeitgeber Sozialabgaben; egal, was verdient wird. Gut zu wissen ist auch, dass Ferienjobber gesetzlich unfallversichert sind. Wer länger arbeitet, dabei aber nur bis zu 450 Euro monatlich verdient, ist als Minijobber seit Jahresbeginn automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent des Entgelts an die Rentenversicherung und der Minijobber stockt selbst auf den vollen Beitrag von 18,9 Prozent auf. Bei einem Verdienst von 450 Euro investiert er aktuell 17,55 Euro. Damit erwirbt er das volle Leistungspaket der Rentenversicherung und sichert sich die staatliche Förderung, falls er riestert. Wer das alles nicht will, kann sich auf Antrag vom Aufstocken befreien lassen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen in Koblenz, Hohenfelder Straße 7 - 9 und in Andernach, Breite Straße 12 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter (08 00) 1 00 04 8 0 16 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Außerdem vereinbaren die Berater auch feste Termine.
Pressemitteilung
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