Leserbrief zum Urteil zur Fortsetzung des Bauprojektes der Förder- und Wohnstätten gGmbH in St. Sebastian
Gerechtigkeit für behinderte Menschen in St. Sebastian
Mit Freude nehme ich diese Entscheidung zur Kenntnis. Es ist ein gerechtes und gutes Urteil für die zukünftigen Bewohner die dadurch mehr an Lebensqualität erhalten und erfahren. Den Vorwand, dass spontane Gefühlsäußerungen von Menschen mit Behinderung würden sie psychisch krank machen oder ihre Ruhezeit beeinträchtigen, war schon schockierend genug. Wie in meinem letzten Leserbrief schon erwähnt, ging es doch nur darum, einen ungestörten Blick vom Grundstück auf die Natur zu haben und um ihre Wohnqualität zu erhalten. Sie sollten doch ein Interesse daran haben, dass für behinderte Menschen etwas Gutes getan wird! Ich wünsche den Gegnern, dass sie nicht irgendwann in eine Situation geraten, in der sie selbst einmal solche Hilfe benötigen! Darum kann ich hier nur meinen Dank an die Rechtsanwälte ausdrücken, dass sie die Klage der zwei Gegner abgewendet haben und ihre Mühe auf ganzer Linie mit Erfolg belohnt wurde.
Vor allem auch der FWS in Kettig, die dadurch wieder mehr behinderten Menschen ein Heim mit viel liebevoller Pflege geben kann.
Erwähnt sei auch, dass die große Mehrheit der Bürger von Anfang an dafür war und hinter dem Projekt gestanden haben. Darum auch hier Dank an die Anwohner.
Fazit: Ein tolles und gerechtes Urteil für die Förder- und Wohnstätten gGmbH in Kettig und für die behinderten Menschen! Danke.
Georg Schuch
Andernach
