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Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen

Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehen

#GemeinsamDaDurch: Das KundenServiceCenter der Sparkasse Neuwied ist online, telefonisch oder per E-Mail für die Kundinnen und Kunden da.Foto: Sparkasse Neuwied

Neuwied. Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise führen bei einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle haben und die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

Die Sparkasse Neuwied bietet ab sofort derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten an. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Geschäftsstellen kommen müssen, kann dies schnell und unbürokratisch online unter www.sparkasse-neuwied.de erledigt werden. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater möglich.