Wirtschaft | 04.09.2018

Info-Veranstaltung von HwK und IHK zur neuen Verordnung

Gewerbegebiet Koblenz-Urmitz und der Wasserschutz …

Einwendungen müssen bis 4.10. bei SGD vorliegen

Der Einladung zum Informationsaustausch zwischen Vertretern der Wirtschaft, Struktur- und Genehmigungsdirektion und Betriebsinhabern nutzten 100 Teilnehmer. Veranstaltungsort war das Zentrum für Ernährung und Gesundheit der HwK Koblenz. HwK Koblenz

Koblenz. Welche Folgen hat die geplante Wasserschutzgebietsverordnung „Koblenz-Urmitz“ für den dortigen Gewerbestandort? Eine Frage, die spätestens mit der Offenlage der Verordnung am 20. August 2018 für reichlich Diskussionsstoff sorgt. Handwerkskammer (HwK) Koblenz und Industrie- und Handelskammer Koblenz (IHK) haben gemeinsam betroffene Unternehmen, Vertreter der Interessengemeinschaft wie auch die für das Verfahren zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) zum Informationsaustausch eingeladen. Im Zentrum für Ernährung und Gesundheit der HwK wurden Fakten, Fragen und Befürchtungen vorgetragen.

Ein heißes Thema zum kühlen Nass: Neue Erkenntnisse über unterirdische Fließrichtungen von Quellwasser, steigender Wasserverbrauch bei schwindenden Reserven und mittel- wie auch langfristige Vorsorge vor den Szenarien des Klimawandels haben, so SGD-Vertreter Joachim Gerke, zum Handeln gezwungen. Der Abteilungsleiter erläuterte Inhalte und Folgen der sich bereits veränderten und weiterhin verändernden Wasserversorgungssituation. Resultierend erhält die neue Rechtsverordnung zum Wasserschutzgebiet, die die ausgelaufene Verordnung aus den 1980er Jahren ablösen soll, erhebliche Veränderungen. Was, so Rechtsanwalt Dr. Marcel Séché als Vertreter der Interessensgemeinschaft Betroffener, weitreichende Folgen für den Gewerbestandort hat. Es fehle Planungssicherheit, die Kosten für Umweltschutzauflagen seien zu hoch und für viele Unternehmen nicht zu stemmen, einige Auflagen ließen sich überhaupt nicht vereinbaren mit den Realitäten des betrieblichen Alltags.

Für die beiden Koblenzer Wirtschaftskammern HwK und IHK Grund genug, sich als Interessensvertretung der Betriebe wie auch als Moderator und Vermittler einzubringen. Nur im Dialog und mit Vertrauen lassen sich die deutlich sichtbaren Interessenskonflikte ausräumen. HwK-Hauptgeschäftsführer Alexander Baden stellte es bildlich dar: „Hier fahren zwei Züge aufeinander zu und wir müssen nun die Gleise so verlegen, dass sie geschmeidig aneinander vorbei kommen.“

Susanne Terhorst, Justiziarin der HwK und Leiterin der Rechtsabteilung, erläuterte die nächsten Schritte: Die Betriebe haben Einwendungsmöglichkeiten, die Kammern helfen mit individueller Beratung und fassen ihrerseits in einer Stellungnahme die Anliegen der Gewerbetreibenden zusammen. „Pauschal vorgebrachte Bedenken werden nichts bringen. Die persönliche Betroffenheit und die Konsequenzen für den Betrieb aufgrund des geplanten Verbotskatalogs müssen konkret beschrieben werden.“

Und es gilt zeitliche Fristen einzuhalten! Bis zum 4. Oktober 2018 müssen Einwendungen bei der SGD vorliegen. Wer diese Möglichkeit auslässt, kann weder gegen die Rechtsverordnung klagen, noch sich bei der Beantragung von Befreiungen auf die Beeinträchtigung seiner Eigentumsrechte berufen.

Im Vorfeld haben die Kammern bereits Hinweise zum geplanten Regelwerk gegeben und gegenüber der SGD Änderungsbedarf genannt. „Teile davon sind eingeflossen, aus unserer Sicht aber nicht genug“, fasst Stephanie Binge, Leiterin der HwK-Betriebsberatung und Wirtschaftsförderung diesen Prozess zusammen.

Auch habe die SGD versäumt, den Offenlegungstermin frühzeitig zu kommunizieren. „Das hätte man besser gestalten können“, kritisieren beide Wirtschaftskammern, sind aber grundsätzlich an einer sachlichen und zielorientierten Bearbeitung interessiert. „Würde uns aktuell jemand fragen, ob er in den Gewerbestandort Koblenz-Urmitz investieren sollte, würden wir davon abraten“, wandte sich IHK-Hauptgeschäftsführer Arno Rössel an das Publikum. Alexander Baden relativierte: „Handwerksbetriebe mussten auch in der Vergangenheit die Vorgaben dieses Wasserschutzgebietes erfüllen und ich bin mir sicher, sie schaffen das auch künftig. Alles, was wir in diesem Sinne an Unterstützung leisten können, werden wir anbieten!“

Ein Angebot, von dem die anwesenden Handwerksbetriebe umgehend Gebrauch machten: Noch am Abend wurde ein Rundtischgespräch terminiert. Dabei werden die Unternehmer ihre Ausgangslage beschreiben und die Kammer über diese Informationen das weitere Verfahren und mögliche Schritte passgenau definieren.

„Wir haben bereits an vorherigen Infoveranstaltungen zum Thema teilgenommen“, berichten Michael Bocklet und Sohn Gabriel Meinhardt-Bocklet, Geschäftsführer Bocklet Fahrzeugbau, „doch heute wurde es schon sehr detailliert, insbesondere bei der Sensibilisierung zur zeitlichen Dringlichkeit.“ Erst vor drei Jahren wurde kräftig in den Standort investiert „und für uns wäre ein Umzug keine sinnvolle Lösung. Es geht vielmehr um die Frage, wie die neuen Auflagen erfüllt werden können. Diese Investitionen müssen wirtschaftlich vertretbar sein ohne den Betrieb in finanzielle Schieflage zu bringen“. Auch das Unternehmen Elektro Künster liegt im betroffenen Gewerbegebiet und Geschäftsführer Marco Kraus lobt die Veranstaltung mit ihren Inhalten: „Das hat weitergeholfen und wir werden nun mit den HwK-Experten beraten, was zu tun ist. Es muss und wird sich eine Lösung finden lassen!“

Mehr Informationen bei der HwK Koblenz, Susanne Terhorst, Tel. 0261/ 398-205, recht@hwk-koblenz.de oder Stephanie Binge, tel. 0261/ 398-251, beratung@hwk-koblenz.de

Pressemitteilungn der

HwK Koblenz

Der Einladung zum Informationsaustausch zwischen Vertretern der Wirtschaft, Struktur- und Genehmigungsdirektion und Betriebsinhabern nutzten 100 Teilnehmer. Veranstaltungsort war das Zentrum für Ernährung und Gesundheit der HwK Koblenz. Foto: HwK Koblenz

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