Wirtschaft | 13.06.2016

-Amnzeige-

Immer häufiger ist auch der Ahrkreis von Überschwemmungen betroffen!

Wie verhalte ich mich richtig und welche Versicherung zahlt im Schadenfall?

Dirk Alfter privat

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dirk Alfter, Allianz Generalvertreter aus Bad Neuenahr-Ahrweiler ist seit Beginn der Überschwemmungen unentwegt für seine Kunden im Einsatz. „Durch Starkregen können auch Orte abseits von direkten Gewässern überschwemmt werden. Hierauf machen wir bereits seit einigen Jahren verstärkt aufmerksam, und auch die jüngsten Ereignisse der letzten Tage haben dies wieder eindrucksvoll verdeutlicht“ so der Versicherungsfachmann. „Deswegen auch hier der wichtige Hinweis: Ein Zusatzbaustein Elementarversicherung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kann die Katastrophe nicht verhindern, aber schützt vor den finanziellen Folgen dieser Naturereignisse. Leider sind jedoch ca. 70 Prozent aller Haushalte diesbezüglich immer noch nicht ausreichend versichert“.

Wie verhalte ich mich bei drohender Gefahr?

Bei einer drohenden Überschwemmung ist es wichtig, sich zunächst ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Als erstes sollten gefährdete Personen alarmiert und evakuiert werden.

Betroffene sollten darauf achten, dass Fenster sowie Balkon- und Verandatüren geschlossen sind. Heizungen und elektrische Geräte im Keller sollten ausgeschaltet und gefährdete Räume mit Brettern abgedichtet werden. Auch Sandsäcke bieten Schutz. Wertvolle Gegenstände und Dokumente sollten in Sicherheit gebracht und gefährliche Stoffe wie Chemikalien abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt. Aber nicht immer hat man eine Vorlaufzeit. Bei Unwetter mit Starkregen kommt das Wasser oft ganz plötzlich innerhalb von Minuten, wie es vorletzten Samstag auf der Grafschaft der Fall war.

Welche Versicherung zahlt?

Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt die Wohngebäudeversicherung, wenn Sie über eine entsprechender Elementardeckung verfügt. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für den beschädigten oder zerstörten Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden oder Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars. Ist Ihr Fahrzeug betroffen, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt wird hierbei nicht belastet.

Die Elementardeckung deckt also nicht nur das Risiko der Überschwemmung durch Gewässer ab, sondern auch durch Starkregen und Rückstau. Daher ist diese Zusatzversicherung auch für Kunden wichtig, die nicht unmittelbar am Gewässern leben. Es wird zwischen 4 Elementarzonen unterschieden. Übrigens: Die Aussage, gefährdete Gebiete sind nicht versicherbar stimmt so nicht. Dies trifft nur auf rund ein Prozent der in Deutschland stehenden Gebäude zu.

Was tun bei einem Schadenfall?

Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

•Erreichte Wasserstände sollten markiert und Schäden dokumentiert werden. Bei der späteren Regulierung sind Bilder oft hilfreich, und in Zeiten von Smartphones oft kein großer Aufwand.

•Wichtig ist, den Schaden durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich zu halten. Wir organisieren für unsere Kunden auf Wunsch hier Spezialfirmen, denn gerade bei der Trocknung gibt es einiges zu beachten.

•Bevor elektrische Geräte wieder in Gang gesetzt werden, sollten Betroffene diese vom Elektriker überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.

•Die Versicherungen benötigen Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten so schnell wie möglich. Machen Sie eine Liste über den verloren Hausrat. Wenn dieser ggf. bereits abtransportiert wird, sind auch hier Fotos hilfreich.

Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, helfen folgende Hinweise:

•Betroffene sollten das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen lassen, indem sie die Fahrzeugtüren und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.

•Lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie etwa einem Fön sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Auch sollte die Innenverkleidung nicht ausgebaut werden, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.

•Auf keinen Fall darf der Motor eines überschwemmten Fahrzeugs gestartet werden.

•Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.

Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Wir raten Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Auch wir waren bereits bei Beginn der Unwetter unmittelbar bei unseren Kunden, um die Schäden aufzunehmen, direkt die erste Maßnahme „Trocknung“ in die Wege zu leiten und Sofort-Hilfe zu leisten. Dies ist sehr wichtig, zumal die Gebäudetrocknung so schnell und gründlich wie möglich erfolgen sollte. Hier empfehle ich grundsätzlich, einen Profi ranzulassen, der nicht nur genaue Messungen vornimmt, sondern mit den jeweils geeigneten technischen Trocknungsverfahren Spätfolgen wie Schimmelbildung u. ä. entgegen wirken kann.

Dirk Alfter,

Versicherungsfachmann, Allianz Generalvertretung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Dirk Alfter Foto: privat

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