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Immobilienwissen: 2022 – Das ändert sich!
Region. Das Jahr 2022 wurde eingeläutet und wir klären Sie über wissenswerte Änderungen rund um die Immobilie auf. Eine neue Bundesregierung wurde gewählt und dies hat selbstverständlich auch Gesetzesänderungen zur Folge. Ein Thema, welches man aufgrund der angespannten Wohnraumsituation definitiv begrüßen kann, ist eine neue Reform des Mietspiegels, welche ab Juli 2022 in Kraft tritt. So sind Städte ab 50.000 Einwohner dazu verpflichtet einen Mietspiegel bis zum 01.01.2023 zu erstellen. Dies erleichtert die Interpretation einer ortsüblichen Vergleichsmiete zur Wohnungsvermietung.
Auch energetische Beschlüsse sind zu beachten. So steht vielen Hausbesitzern eine Austauschpflicht für ältere Heizungsanlagen bevor. Betroffen sind vor allem Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind und keine Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nutzen. So müssen Konstanttemperaturkessel, mit einer Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt, ausgetauscht werden. Anlagen, welche weder mit Öl noch mit Gas beheizt werden, müssen jedoch nicht erneuert werden. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Hauseigentümer auch, wenn sie ihre Immobilie vor dem 02. Februar 2002 gekauft haben und seither darin wohnen. Für sämtliche Rückfragen oder eine sorgfältige Planung ist der örtliche Schornsteinfeger immer der erste Ansprechpartner.
Eine Pflicht für Photovoltaikanlagen ist bislang bundeseinheitlich nicht geregelt. Jedoch hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Photovoltaikpflicht auf Neubauten für Wohngebäude ab Mai 2022 beschlossen.
Steuerliche Änderungen gibt es bald für jeden Immobilieneigentümer bei der Grundsteuer. Diese wird durch eine Reform neu berechnet. In Zukunft soll neben der Grundstücksfläche auch die Art und Beschaffenheit der darauf stehenden Gebäude mit in die Berechnung einfließen. So ist jeder Eigentümer verpflichtet bis zum 31. Oktober dieses Jahres einen Feststellungsantrag bei der Finanzverwaltung einzureichen. Entsprechende Schreiben dazu werden ab Mai von der Finanzverwaltung an betroffene Bürgerinnen und Bürger verschickt.
Noch nicht beschlossen, jedoch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung benannt und öffentlich diskutiert, ist die Reduzierung der Grunderwerbssteuer für Immobilienkäufer. Im Raum steht eine Erleichterung der Grunderwerbssteuer für Käufer, welche zum ersten Mal und auch nur zum Eigennutz eine Immobilie erwerben. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbssteuer immerhin 6,5 %. Wir sind auf die genauen Beschlüsse gespannt.
Gerne richten wir ebenfalls einen Ausblick auf die Entwicklung der Immobilienpreise. Durch die anhaltende Inflation, ein stabiles Niedrigzinsniveau der Banken, stetig steigende Baukosten, Materialknappheit und ein mangelndes Immobilienangebot am Markt werden die Immobilienpreise wohl weiterhin steigen.
Wir als professioneller Immobilienpartner beraten Sie gerne mit unserem Netzwerk über geeignete energetische Modernisierungen oder auch allgemeine Rückfragen rund um Ihr Eigentum. Sprechen Sie uns an! www.wiesendorf-immobilien.de
Sandro Rott
(Geschäftsführer, Wiesendorf & Geblonsky Immobilien GmbH)

YEP, das liegt an den vielen Namen, die sich bei jedem Beitrag ändern. Klar, das man dann nichts mehr rafft.
invormativ, leider kommen da auch Änderungen auf mich zu mit dennen ich mich noch nicht auseinandergesetzt habe