Wirtschaft | 08.12.2017

-Anzeige- HUK-COBURG - Tipps für den Alltag

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November

Der 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Ja, wenn das Sonderkündigungsrecht greift. HUK-COBURG

Coburg. Der viel beschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach kommt und man eben auch erst später erfährt, dass die Kfz-Versicherung im kommenden Jahr teurer wird. Muss man zwangsläufig beim bisherigen Versicherer bleiben? Nein. Hier kommt das Sonderkündigungsrecht ins Spiel: Erst mit Erhalt der Beitragsrechnung und Kenntnis über den höheren Beitrag beginnt, wie die HUK-COBURG mitteilt, die vierwöchige Kündigungsfrist zu laufen. Darum sollte die Rechnung sehr genau gelesen werden, falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, muss der bisherige Versicherer seinen Kunden klar und deutlich darauf hinweisen. Dem Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer steht dann auch nach dem Stichtag nichts mehr im Weg.

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall noch, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich: Oft lassen sich so ein paar hundert Euro pro Jahr einsparen. Beim Preisvergleich helfen entsprechende Portale im Internet. Doch Vorsicht, kein Portal berücksichtigt alle Kfz-Versicherer und oft handelt es sich leistungsseitig um ein abgespecktes Angebot. Wechselwillige sollten also in mehreren Portalen gleichzeitig recherchieren. Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Einige Direktversicherer sind dort gar nicht zu finden. Daher lohnt sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern.

Der 30. November ist vorbei: Kann man seine Kfz-Versicherung trotzdem kündigen? Ja, wenn das Sonderkündigungsrecht greift. Foto: HUK-COBURG

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