Straßenbauer-Innung Koblenz traf sich zur Jahreshauptversammlung
Weg zur Mantelverordnung gestaltet sich weiterhin steinig
Koblenz. Recyclingbaustoffe bei neuen Baumaßnahmen? Ja. Es braucht dringend mehr Akzeptanz, bereits verwendete Baustoffe wieder zu verwerten. In diesem Punkt sind sich die Straßenbauer-Innung Koblenz und das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt offenbar einig. Ein Vortrag von Experten des Landesamtes rund ums Thema Bodenverwertung bildete den Mittelpunkt der letzten Jahreshauptversammlung der Innung im Restaurant Casino auf der Festung Ehrenbreitstein. Ein Ziel von vielen ist es, zu erwirken, dass öffentliche Ausschreibungen künftig produktneutral formuliert werden, sodass auch Recyclingböden verbaut werden können.
Gemeinsam wollen Innungsmitglieder und Politiker an einem Strang ziehen. Sie möchten die sogenannte Mantelverordnung praktikabel und für Umwelt sowie Wirtschaft verträglich gestalten. Denn die Verordnung legt fest, wie mit Böden verfahren wird. Mit der jetzt in Bearbeitung befindlichen Mantelverordnung soll die „alte“ Verordnung zum Schutz des Grundwassers geändert, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung neu gefasst sowie die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke neu geschaffen werden. Auch wird die Deponieverordnung geändert. Punkte, die auch den Koblenzer Straßenbauern rund um Obermeister Wolfgang Schulz Sorgen bereiten. Momentan liegt der dritte Arbeitsentwurf der Verordnung vor. Und die Deutsche Bauindustrie sowie das Deutsche Baugewerbe sind nicht zufrieden.
Deutsches Baugewerbe ist (noch) nicht zufrieden
Sie fürchten, die hohe Recyclingquote an Baustoffen in Deutschland von heute 90 Prozent künftig nicht mehr halten zu können. Umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten sowie zu strenge Grenzwerte der Mantelverordnung könnten zu eingeschränkten Verwertungsmöglichkeiten für „alte“ Böden führen. Um sie zu entsorgen, stehen nicht genügend Deponiekapazitäten zur Verfügung. Schon heute müssen weite Wege gefahren werden, teils nach NRW, um nicht verwertbare Abfälle zu entsorgen. Grundsätzlich gelte es, Bau- und Abbruchabfälle möglichst zu vermeiden. Denn sie machen den größten Teil des Abfallaufkommens in Deutschland aus. Sehr wichtig, so die Meinung die Innungsmitglieder, sei zudem eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten. Es könne nicht sein, dass das Bauunternehmen vor Ort die Entscheidung zu tragen habe, wo welche Böden zu verwerten, zu recyceln bzw. zu entsorgen seien.
Um hier Klarheit zu erlangen, luden Innung und Kreishandwerkerschaft Mittelrhein mit Dr. Wilhelm Nonte, Karl-Heinz Handzik und Dr. Reinhard Meuser drei Experten vom Landesamt bzw. Umweltministerium ein, die rund um die Aktivitäten des Arbeitskreises „Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau“ berichteten. „Die Qualität von Recycling-Baustoffen muss noch weiter verbessert werden“, so Dr. Wilhelm Nonte. Parallel soll daran gearbeitet werden, in der Öffentlichkeit bekannt zu machen, dass Recyclingprodukte in der Regel gut wieder einsetzbar sind. „Hier wäre die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand notwendig.“ Welche Projekte zukünftig in RLP anstehen, schilderte Obermeister Wolfgang Schulz. Das Land wird in diesem Jahr 87 Millionen Euro in den Straßenbau stecken. Das Landesstraßenbauprogramm sieht insgesamt 333 Vorhaben vor, unter anderem 86 Maßnahmen zum Erhalt von Brücken und 170 zum Fahrbahnausbau.
Wie gewohnt hatten Innung und Kreishandwerkerschaft weitere Infobeiträge im Gepäck, um den Innungsmitgliedern den Berufsalltag zu erleichtern. Was ist eigentlich leichte, was grobe Fahrlässigkeit, was bedingter und was direkter Vorsatz? Wann muss der Geschäftsführer persönlich haften und wie kann man sich schützen? Rechtsanwalt Norbert Dreisigacker, Geschäftsführer von Bauwirtschaft RLP, informierte in gewohnt lebendiger Art über Aktuelles aus dem Baugewerbe und sensibilisierte die Zuhörer, wie Stolperfallen in puncto Recht erkannt und vermieden werden können.Pressemitteilung
Straßenbauer-Innung Koblenz
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