Auflagen für „Rock am Ring“ in Mendig
Genehmigung für Rockfestival in Aussicht
Entscheidung fällt Ende Februar
Koblenz/Mendig. Das Festival „Rock am Ring“ soll im Juni 2015 auf dem Flugplatzgelände in Mendig, auf einer Fläche von etwa 125 Hektar stattfinden. Dieser Zeitraum fällt in die Brutzeit der Feldlerche. Diese besonders geschützte Art hat hier einen landesweit bedeutenden Verbreitungsschwerpunkt. Auch weitere geschützte Insekten- und Eidechsenarten haben dort ihren Lebensraum. Im Dezember hatte der Veranstalter bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Antrag zur Erteilung einer Ausnahmezulassung nach § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt. Aufgrund der damals vorgelegten Unterlagen wurden Nachbesserungen der Kompensationsflächen durch die SGD Nord gefordert. Dieser Forderung ist der Veranstalter zwischenzeitlich nachgekommen. Nach erster Überprüfung der nachgereichten Unterlagen kommt die SGD Nord, auch unter Berücksichtigung des überwiegenden öffentlichen Interesses sozialer und wirtschaftlicher Art, zu dem Ergebnis, dass eine Ausnahmezulassung in Aussicht gestellt werden kann. Mit den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen der Eingriffe in Natur- und Artenschutz sind zurzeit keine unüberwindbaren Zulassungshindernisse mehr erkennbar. Die abschließende Entscheidung findet nach Anhörung des Beirates für Naturschutz statt. Damit ist Ende Februar zu rechnen. Der Veranstalter wird zum Beispiel landwirtschaftliche Flächen in einem angemessenen Umfang für die beeinträchtigten Bodenbrüter im Jahr 2015 optimiert bewirtschaften. Dies bedeutet konkret die Aussaat von Sommergetreide mit einem verdoppelten Saatreihenabstand, um diesen Vogelarten bestmögliche Brutbedingungen anbieten zu können. Für sporadisch angetroffene Eidechsenarten am Rande des Festivalgeländes werden geschützte Rückzugsquartiere angelegt. Für verschiedene Schmetterlingsarten sollen durch langfristig gepachtete Wiesenflächen, die speziellen Bewirtschaftungsmaßnahmen unterliegen, im Umfeld des ehemaligen Flugplatzes neue Lebensräume erschlossen werden. Überwacht und begleitet werden alle diese Maßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung vor, während, und nach dem Festival.
Pressemitteilung Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
