Politik | 31.10.2013, 16:11 Uhr

Informationen der Polizei zu Halloween

Halloween - bei Sachbeschädigung hört der Spaß auf

Ende Oktober sind sie fast allerorts zu sehen: ausgehöhlte Kürbislaternen in Hauseingängen und auf Mauerpfosten. Seit einigen Jahren wird auch in Deutschland in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November das Halloween-Fest gefeiert – ein Brauch, der ursprünglich von irischen Einwanderern in die USA mitgebracht wurde. Dazu gehört auch, dass Kinder als Geist oder Hexe verkleidet von Haus zu Haus ziehen und um Süßes bitten. Wer nichts gibt, dem wird ein Streich gespielt.

Kommt es bei den Streichen allerdings zu Sachbeschädigungen, handelt es sich nicht mehr nur um ein Kavaliersdelikt: zum Beispiel zerkratzte Autotüren, verklebte Autoschlösser oder Farbschmierereien auf Hauswänden (Graffiti).

Die Polizei weist darauf hin, dass derartige „Streiche“, bei denen das Eigentum anderer beschädigt oder zerstört wird, verboten sind und dass bei Zuwiderhandeln mit Geld- und sogar Gefängnisstrafen zu rechnen ist. Absolut tabu sind Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen können. Sollten die Tatverdächtigen noch nicht strafmündig sein, drohen ihnen zumindest Schadensersatzforderungen

(aus: Bürger-Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention)

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