64. Rheinische Landessynode der Evangelischen Kirche
Präses unterstreicht missionarischen Auftrag der Kirche
Eröffnung mit Gottesdienst - Präsesneuwahl im Mittelpunkt
Bad Neuenahr. Mit einem festlichen Abendmahlsgottesdienst ist am Sonntagnachmittag die 64. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), die traditionell in Bad Neuenahr stattfindet, in der Martin-Luther-Kirche an der Kurgartenbrücke eröffnet worden. Nikolaus Schneider, der scheidende Präses der rheinischen Evangelischen Kirche und Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hielt die Predigt in dem Gottesdienst, zu dem unter anderem viele Pfarrerinnen, Pfarrer und Mitglieder des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde gekommen waren. Abends folgte bereits die erste Plenarsitzung im Dorint Parkhotel mit offizieller Eröffnung, Konstituierung und Ausschussbildung.
„Reden wir von Gott“
In seiner Predigt ermutigte Schneider dazu, der Verheißung Gottes zu vertrauen, dass er die Menschen nicht ihrem Schicksal überlässt. Gleichzeitig rief der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland die Christen dazu auf, von ihrem Glauben zu erzählen und andere zum Glauben einzuladen. Unter Bezug auf einen Text des Propheten Jesaja sagte er: „Öffnen wir unsere Augen für die Wunder Gottes, die uns schon in dieser Welt zuteil werden. Öffnen wir unsere Augen für das Angesicht Gottes, das uns in den Menschen begegnet, die unsere Hilfe brauchen. Öffnen wir unsere Augen, Herzen und Hände für das Erkennen und für das Tun des Gerechten auf dieser Erde.“ Dann werde auch das Glaubenszeugnis der Christen zeigen, „dass die absolute Macht der Finsternis durch das Erscheinen Gottes auf der Erde schon gebrochen ist. Dann leuchtet Gottes Herrlichkeit trotz aller Dunkelheit auch schon in unserem Leben, in unserer Kirche und in unserer Welt“. Diese Hoffnung müsse weitergegeben werden, betonte Schneider. „Reden wir von Gott, indem wir den Menschen von dieser Verheißung und von dieser Hoffnung erzählen. Lassen wir für die Menschen innerhalb und außerhalb unserer Kirche diese Verheißung und Hoffnung aufleuchten. Versuchen wir durch unser Reden und Handeln unsere Gegenwart für Gottes Zukunft transparent werden zu lassen.“
Neuwahlen
In seinem letzten Präsesbericht am Montagmorgen markierte Schneider dann zahlreiche Themen, die aus seiner Sicht im abgelaufenen Jahr wichtig für die Kirche waren beziehungsweise es noch immer sind. Dazugehören unter anderem die Religionsfreiheit, die Ökumene und der interreligiöse Dialog, aber auch wirtschaftsethische Fragen, die Situation der Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen sowie die Lage in Israel und Palästina. Bei den turnusmäßigen Wahlen zur Kirchenleitung werden die Vertreterinnen und Vertreter aus den 38 rheinischen Kirchenkreisen am Donnerstag eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger von Präses Schneider wählen, der zum 3. März in den Ruhestand tritt. Um das Präsesamt bewerben sich die bisherigen Kirchenleitungsmitglieder, Vizepräses Petra Bosse-Huber und Oberkirchenrat Manfred Rekowski sowie, sowie Dr. Ellen Ueberschär, Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentags. Die bis 12. Januar dauernde Synode ist das „Parlament“ der Landeskirche, das einmal im Jahr - eben in Bad Neuenahr - für Beratungen und Beschlüsse zusammenkommt. Das Leitungsgremium der mit mehr als 2,8 Millionen Mitgliedern zweit größten EKD-Gliedkirche besteht aus insgesamt 214 stimmberechtigten Mitgliedern, darunter 75 Frauen: Abgeordnete aus den 38 Kirchenkreisen zwischen Emmerich und Saarbrücken, die 38 Superintendentinnen und Superintendenten, 16 Mitglieder der Kirchenleitung, Professoren der Theologie sowie berufene Mitglieder. Insgesamt 99 theologische und 115 nichttheologische sind zur Wahl aufgerufen. Hinzu kommen noch Vertreterinnen und Vertreter mit beratender Stimme.
Thema Inklusion
Inklusion für Menschen mit körperlichen oder geistigen Handicaps ist Haupt- und Querschnittthema der Landessynode 2013. Die Forderung nach sozialer Inklusion ist verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben oder teilzunehmen. Der Begriff der Inklusion steht daher noch über dem der Integration. Unterschiede und Abweichungen werden im Rahmen der Inklusion bewusst wahrgenommen, aber in ihrer Bedeutung eingeschränkt oder gar aufgehoben. Ihr Vorhandensein wird von der Gesellschaft weder infrage gestellt noch als Besonderheit gesehen. Das Recht zur Teilhabe wird sozialethisch und theologisch begründet und bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche, in denen sich alle barrierefrei bewegen können sollen. BÜN
Von links: Dr. Monika Engelsen und Präses Nikolaus Schneider.
