Appell des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz an Gastronomie und Veranstalter

Auch an Karneval keine Ausnahme für den Jugendschutz

Auch an Karneval keine Ausnahme für den Jugendschutz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

14.02.2023 - 12:18

Kreis MYK. In wenigen Tagen ist es wieder so weit und die heiße Phase des Karnevals beginnt. Damit einher gehen zahlreiche Karnevalssitzungen, Feste und Partys. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das Jugendschutzgesetz in der Karnevalszeit zu beachten.

Insbesondere einem Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche soll entgegengewirkt werden. „An alle Verkaufsstellen von alkoholischen Getränken, wie Gaststätten, Supermärkte und Tankstellen, aber auch an die Veranstalter appellieren wir, das Jugendschutzgesetz zu beachten“, erklärt Rebecca Stefula vom Kreisjugendamt. „Bei allem Spaß sollten Erwachsene hinsichtlich ihres eigenen Alkoholkonsums ihre Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen ernst nehmen – dies gilt insbesondere für Eltern“, ergänzt Stefula.

Das Kreisjugendamt informiert darüber, dass die oft als harmlos eingeschätzten und bei Jugendlichen sehr beliebten Alkopops auch branntweinhaltige Alkoholika, beispielsweise Schnaps, Wodka, Korn oder Likör, beinhalten können und damit für Kinder und Jugendliche laut dem Jugendschutzgesetz verboten sind. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Bier-Mixgetränke dürfen an Jugendliche erst ab 16 Jahren ausgeschenkt werden. Gastronomen und Veranstalter müssen außerdem darauf achten, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten wird, das nicht teurer als alkoholische Getränke ist.

Auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine erziehungsbeauftragte Person, die über 18 Jahre alt ist, sind Kinder und Jugendliche angewiesen, die bei öffentlichen Tanzveranstaltungen länger als bis 24 Uhr bleiben möchten. Andernfalls ist der Aufenthalt für Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr gesetzlich erlaubt. „Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche bei Karnevalsveranstaltungen ausgeschlossen werden, sondern freuen uns, wenn auch junge Menschen im Landkreis Mayen-Koblenz den Karneval weiter pflegen. Das Jugendschutzgesetz dient dazu, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Gesundheit zu schützen“, erklärt Stefula.

Das Kreisjugendamt Mayen-Koblenz führt in Kooperation mit der Stadt Koblenz und dem Caritasverband Koblenz e.V., gefördert und unterstützt durch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung Mainz, das Alkoholpräventionsprojekt „HaLT – Hart am Limit“ durch. Weitere Informationen zum Thema „Karneval und Jugendschutz“ erteilt Rebecca Stefula vom Kreisjugendamt Mayen-Koblenz unter Tel. (0261) 108-566 oder per Email an rebecca.stefula@kvmyk.de.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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