Jagdgenossenschaft Kruft
Auszahlung der Jagdpachtanteile
Verteilungsplan lag offen
Kruft. Der Verteilungsplan über die Jagdpachtanteile der Jagdgenossenschaft Kruft hat in der Zeit vom 23. Februar bis 15. März ordnungsgemäß offen gelegen (§15 Abs. 2 der Satzung). Die in dem oben genannten Zeitraum eingelegten Einsprüche wurden erledigt. Die rechtskräftige Festsetzung des Verteilungsplanes ist durch den Vorstand erfolgt. Die Auszahlung der Jagdpachtanteile wird in der Zeit vom 27. April bis 22. Mai durch die VR Bank Rhein-Mosel e.G., Geschäftsstelle Kruft, Hochstraße 32, Kruft als Jagdkasse während der üblichen Schalterstunden vorgenommen. Empfangsberechtigt sind alle Jagdgenossen oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten. Bei Erbengemeinschaften der schriftlich Beauftragte der Erbengemeinschaft. Beträge, die nicht innerhalb des Auszahlungszeitraumes abgehoben werden, verfallen zugunsten der Jagdgenossenschaft.
