Poolwasser-Entsorgung
Poolwasser richtig entsorgen in privaten Gärten: Wichtige Hinweise zur Abwasserbeseitigung
aus Weißenthurm
Die Entsorgung von Poolwasser aus privaten Schwimmbecken ist gesetzlich geregelt. Erfahren Sie, warum Poolwasser als Schmutzwasser gilt, welche Entsorgungswege zulässig sind und worauf Sie bei der Einleitung in die Kanalisation achten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Mit steigenden Temperaturen beginnt vielerorts wieder die Badesaison in privaten Gärten. Dabei stellt sich häufig die Frage, wie das Wasser aus privaten Pools oder Schwimmbecken ordnungsgemäß entsorgt werden muss.
Grundsätzlich gilt: Schwimmbadwasser, auch aus kleineren, privaten Pools, ist wasserrechtlich als Schmutzwasser einzustufen. Durch den Einsatz von Chlor oder anderen Desinfektions- bzw. Algenbekämpfungsmitteln sowie durch die Nutzung (z. B. Eintrag von Hautpartikeln, Sonnenschutzmitteln und sonstigen organischen Stoffen) wird das Wasser chemisch und biologisch verändert.
Nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist derartige Abwassermenge ordnungsgemäß zu beseitigen. Eine Einleitung in den Untergrund oder in Gewässer ohne entsprechende Erlaubnis ist unzulässig. Poolwasser ist daher über die öffentliche Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.
Wichtige Vorgaben zur umweltgerechten Entsorgung von Poolwasser beachten
Wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Schwimmbad- oder Poolwasser:
Zulässiger Entsorgungsweg: Die Ableitung des Wassers muss über die häusliche Schmutzwasserleitung erfolgen, beispielsweise über WC, Dusche, Ausgussbecken oder den Schmutzwasser-Hausanschlussschacht.
Keine Versickerung auf dem Grundstück: Das Versickern von gechlortem oder chemisch behandeltem Wasser im Garten ist unzulässig. Ebenso ist das Einleiten in oberirdische Gewässer (Bäche, Seen) ohne wasserrechtliche Erlaubnis verboten und kann ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Kanalanschluss und Gebührenpflicht bei der Poolwasserentsorgung
Kein Anschluss an die Regenwasserkanalisation: Eine Einleitung in Straßenabläufe (Gullys) oder Regenwasserkanäle ist untersagt, da dieses Wasser in der Regel unbehandelt in Gewässer eingeleitet wird.
Gebührenpflicht beachten: Da Poolwasser über die öffentlichen Schmutzwasserkanalisation entsorgt wird, unterliegt es der entsprechenden Schmutzwassergebühr gemäß kommunaler Abgabensatzung.
Keine Befüllung über einen Gartenzähler (Abzugszähler): Die Befüllung von Pools über einen separaten Gartenwasserzähler ist unzulässig, da das Wasser nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleibt, sondern später in die Kanalisation eingeleitet wird. Eine Absetzung von Schmutzwassergebühren ist daher nicht zulässig.
Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit dem zuständigen Abwasserwerk oder der Unteren Wasserbehörde, insbesondere bei größeren Wassermengen oder besonderen chemischen Zusätzen.
