Das Gewässer befindet sich in einem ordnungsgemäßen Zustand
Zustand des Nothbachs durch die SGD Nord kontrolliert
Kobern-Gondorf. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führte Ende März eine zweitägige Gewässerschau des Nothbachs nach § 101 Landeswassergesetz durch. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz sowie der Verbandsgemeinden Maifeld und Rhein-Mosel nahm sie den etwa 14 Kilometer langen Abschnitt von der Quelle bis zur Mündung in die Mosel unter die Lupe. Sie stellten keine größeren Mängel der Gewässerunterhaltung fest.
Bei der Begehung überprüfte die Schaukommission den Zustand des Nothbachs einschließlich der Uferbereiche. Dabei fiel auf, dass an einigen Stellen Grünschnitt, Brennholz und verschiedene Gegenstände im Uferbereich lagern. Diese können im Falle eines Hochwassers weggeschwemmt werden und an Engstellen zu Verklausungen führen. Außerdem entdeckten die Beteiligten vereinzelte Steinstickungen des Bachlaufs, also von Hand gesetzte Befestigungssteine, die auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie entfernt werden können, damit sich das Gewässer wieder naturnah entwickeln kann. Die erfassten Punkte leitet die SGD Nord an die zuständigen Behörden weiter, die die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung und Weiterentwicklung des Gewässers umsetzen.
Die SGD Nord führt in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig Gewässerschauen durch. Das Ziel ist es, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen und diese mittels geeigneter Maßnahmen zu beheben. An den Gewässerschauen teilnehmen dürfen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Nutzungsberechtigte, Vertreter von Ortsgemeinden sowie Vertreter von nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbänden.
Pressemitteilung SGD Nord
