Politik | 17.01.2014

Kreis Ahrweiler: 45.000 Bescheide für Abfallgebühren kommen Ende Januar

Beträge werden nicht erhöht Änderungen schriftlich mitteilen

Verzögerte Bearbeitung wegen EDV-Umstellung

Kreis Ahrweiler. Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an die Haushalte und Betriebe für 2014. Erfreulich: Auch in diesem Jahr bleiben die Abfallgebühren stabil und werden nicht erhöht. Damit sind die Müllgebühren im AW-Kreis seit mittlerweile sieben Jahren unverändert. Durch die Einführung der Blauen Altpapiertonne war beim AWB eine umfangreiche Umstellung der elektronischen Datenverarbeitung erforderlich. Wegen der Umstellung und der damit verbundenen Zusatzarbeiten ist die Datenverarbeitung für die jetzigen Jahresbescheide noch nicht abgeschlossen.

Jahresbescheid

Auf dem Jahresbescheid sind berücksichtigt: Einwohnermeldedaten bis 31. Oktober 2013, Sonstige Posteingänge beim AWB bis 2. Dezember 2013, Zahlungseingänge bis 31. Dezember 2013. Alle Mitteilungen und Zahlungseingänge, die zwischenzeitlich beim AWB eingegangen sind, werden derzeit noch verarbeitet. Einige Grundstückseigentümer erhalten daher zunächst einen Gebührenbescheid, der noch nicht auf dem aktuellen Stand ist. In wenigen Wochen werden in diesen Fällen automatisch korrigierte Änderungsbescheide verschickt, ohne dass eine erneute Anfrage nötig ist.

Änderungen schriftlich einreichen

Durch die verzögerte Bearbeitung entstehen keine Vor- oder Nachteile in der Gebührenberechnung. Mögliche Gutschriften oder Nachforderungen werden entsprechend der Mitteilungen automatisch rückwirkend berücksichtigt. Besonders in den ersten Wochen nach dem Versand gehen bei der Veranlagungsstelle des AWB erfahrungsgemäß sehr viele Anfragen ein. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen häufig besetzt und die zuständigen Sachbearbeiter nicht immer unmittelbar zu erreichen sind. Der AWB empfiehlt daher: Mögliche Änderungen am besten schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – mitteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer angeben. Auf diese Weise können Änderungen schnell erfasst und bearbeitet werden. Solche geänderten Daten betreffen beispielsweise Adressen, Kontodaten, Namen, Eigentumswechsel oder, was sich auf die Gebühren auswirkt, höhere oder niedrigere Personenzahlen im Haushalt durch Zu- oder Fortzüge sowie Geburten oder Todesfälle. Die neuen Daten werden dann - soweit gebührenrelevant - in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später verschickt wird. Der AWB rät, für die Überweisung der Müllgebühren unbedingt den auf dem Bescheid vermerkten Verwendungszweck anzugeben. Damit kann der Zahlungseingang richtig verbucht werden.

Überweisungsträger oder Einzugsermächtigung

Es sollte der Überweisungsträger genutzt werden, der dem Gebührenbescheid beigefügt ist. Alternativ kann die beiliegende Einzugsermächtigung erteilt werden. Dem Gebührenbescheid ist auf einem Zusatzblatt eine ausführliche Erläuterung beigefügt. Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden. Der AWB ist auch per Internet erreichbar: www.awb-ahrweiler.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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