Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert
Das steckt im Rentenpaket
Nahles: „Nicht geschenkt, sondern verdient!“ - Ministerin bezeichnet Gesetzesentwurf als „gerecht“
Berlin. Die Bundesregierung hat das neue Rentenpaket auf den Weg gebracht. Ab 1. Juli 2014 sollen die abschlagsfreie Rente mit 63, die Mütterrente, die neue Erwerbsminderungsrente und die Erhöhung des Reha-Budgets in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf geht nun in den Deutschen Bundestag.
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales: „Das Rentenpaket ist gepackt mit ganz konkreten Verbesserungen, die direkt bei den Menschen ankommen, die sich reingehängt und angestrengt haben. Dieser Einsatz muss auch in der Rente mehr wert sein als bisher. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient. Die Rente wird dadurch gerechter. Sie bleibt aber zugleich bezahlbar und fair im Ausgleich zwischen den Generationen. Wir bringen das Paket schnell auf den Weg, denn die Menschen erwarten zu Recht, dass wir Wort halten und die gemeinsam erkannten Gerechtigkeitslücken zügig beseitigen. Dieses erste große Vorhaben der neuen Regierung zeigt auch, wie wir die Weichen insgesamt stellen wollen in den kommenden vier Jahren: Anerkennung für gebrachte Leistung, gerechter Lohn für gute Arbeit. Wir sorgen dafür, dass es gerechter zugeht in Deutschland.“
„Was ist für mich drin?“
Viele Menschen fragen sich, ob und wie sie von den Regelungen profitieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet ab sofort folgende Möglichkeiten an, sich umfassend über die Komponenten des Rentenpakets zu informieren: Verlässlich informiert das Internet auf www.rentenpaket.de. Persönlich nachfragen kann man beim Bürgertelefon des Bundesarbeitsministeriums rund um die Rente, Tel. (0 30) 221 911 001 (montags bis donnerstags zwischen 8 und 20 Uhr), Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service unter info.gehoerlos@bmas.bund.de, Tel. (0 30) 221 911 016 (Schreibtelefon), Fax (0 30) 221 911 017, gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de (Gebärdentelefon).
Die Inhalte des Rentenpakets in Kürze
Früher in Rente ohne Abschläge: Mit der Rente ab 63 können Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben, mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen. Kurze Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I), aber auch Erziehungs- und Pflegezeiten, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld werden bei den Beitragsjahren zum Teil angerechnet.
Mehr Rente für Mütter: Mit der neuen Mütterrente bekommen alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, pro Kind 336 Euro (brutto) mehr pro Jahr. Von dieser Anerkennung von Erziehungsleistung profitieren etwa 9,5 Millionen Mütter oder Väter in ganz Deutschland.
Mehr Rente für Erwerbsgeminderte: höhere Renten (durchschnittlich um 42 Euro) für Menschen, die ab dem 1. Juli 2014 aus gesundheitlichen Gründen in Erwerbsminderungsrente gehen. Die Zurechnungszeit wird von 60 auf 62 Jahre angehoben.
Mehr Geld für Reha-Leistungen: Das Reha-Budget wird um 200 Millionen Euro aufgestockt. Davon profitieren alle, die während ihres Erwerbslebens Rehabilitationsleistungen nach Krankheit oder Unfall beziehen. Pressemitteilung
des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales
