Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
EU billigt Ausgleich für billigere Schülerfahrkarten
Rheinland-Pfalz. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Infrastrukturminister Roger Lewentz haben die Billigung der Ausgleichszahlungen für vergünstigte Fahrkarten für Schüler und Auszubildende begrüßt. „Die EU-Kommission hat nach einem umfassenden Abstimmungsprozess ein zentrales Projekt im Öffentlichen Personennahverkehr des Landes jetzt beihilferechtlich gebilligt“, so Dreyer und Lewentz zu der kürzlich veröffentlichten Entscheidung. Die Thematik war auch Gegenstand eines Gespräches gewesen, das von der Landesregierung unter Leitung von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer mit Kommissionspräsident Manuel Barroso geführt worden war. Bei der beihilferechtlichen Entscheidung der Kommission geht es um ein neues Verfahren für Ausgleichsleistungen, die das Land an Verkehrsunternehmen dafür zahlt, dass Schüler, Studenten und Auszubildende preisverbilligte Fahrkarten im Öffentlichen Personennahverkehr erwerben können. Die EU-Kommission hatte dazu heute mitgeteilt, dass der vom Infrastrukturministerium des Landes dazu erstellte Gesetzentwurf, mit dem der Ausgleich geregelt werden soll, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Beihilfe sozialer Art
Der Ausgleich stellt nach den Feststellungen der Kommission sicher, dass keine übermäßigen Zahlungen an die Verkehrsunternehmen geleistet werden. Die Kommission sieht in der Ausgleichsregelung eine Beihilfe sozialer Art, die auch dem Endverbraucher diskriminierungsfrei zu Gute komme. „Damit wird die Landesregierung in ihrem Vorhaben bestätigt. Die Entscheidung der Kommission gibt uns Rechtssicherheit“, so Lewentz. Nachdem jetzt die beihilferechtliche Unbedenklichkeit des Gesetzentwurfes von der EU-Kommission bestätigt ist, wird die Landesregierung ihren Gesetzentwurf unverzüglich in den Landtag einbringen.
Seit 1. Januar in Kraft
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regelungen zum sogenannten Preis-Preis-Ausgleich zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Danach wird ÖPNV-Unternehmen die exakte Differenz zwischen dem Preis der Schülerfahrkarte und dem vergleichbaren Erwachsenenfahrausweis erstattet. Das neue Landesverfahren ist rechtssicher, transparent und wettbewerbsneutral. Da im Europäischen Recht für staatliche Zahlungen an Verkehrsunternehmen spezielles Beihilferecht gilt, musste die neue Landesregelung vorab durch die EU-Kommission genehmigt werden. Das entsprechende Notifizierungsverfahren hatte das ISIM aus Gründen der Rechtssicherheit vor einer Zuleitung des Gesetzentwurfes an den Landtag durchgeführt.
Pressemitteilung des
Ministerium des Innern,
für Sport und Infrastruktur
