CDU Frauen-Union Ahrweiler pro Betreungsgeld
Echte Wahlfreiheit schaffen
Kreis Ahrweiler. Seit dem 1. August können Eltern, die ihre Kleinkinder im zweiten Lebensjahr nicht in eine öffentliche Einrichtung geben, sondern selbständig zuhause versorgen, das von der christlich-liberalen Koalition eingeführte Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Mit dieser neuen Familienleistung wird die Wahlfreiheit der Eltern zwischen unterschiedlichen Betreuungsmodellen gestärkt. Echte Wahlfreiheit bedeutet für die CDU Frauen-Union im Kreis Ahrweiler, dass der Betreuung durch einen Elternteil oder abwechselnd beide Elternteile die gleiche Anerkennung zuteil wird wie der Betreuung in einer Tagesstätte oder bei Tagesmüttern.
Als kleinste, aber zugleich wichtigste Einheit der Gesellschaft ist die Familie besonders zu schützen und zu unterstützen. Entsprechend ist es Aufgabe der Politik, die Familie durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern.
Dabei soll Familien kein Erziehungsmodell vorgeschrieben werden.
Die CDU Frauen-Union Ahrweiler hat sich nach intensiven Diskussionen für die Einführung eines Betreuungsgeldes starkgemacht. Wir begrüßt es, dass junge Eltern nun eine echte Wahlfreiheit haben und frei entscheiden können, wie ihre Kinder betreut werden. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern für Kinder, die ab dem 1. August geboren sind .
„Das Wohl der Kinder hat für uns oberste Priorität. Deshalb muss die Familienpolitik vor wahltaktischen Grabenkämpfen bewahrt werden“, so Ingrid Näkel-Surges, FU-Kreisvorsitzende.
Infos und Formulare sind unter www.kreis-ahrweiler.de zu finden bzw. können bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung abgeholt und abgegeben werden.
Pressemitteilung der
Frauen-Union Kreis Ahrweiler
