Allgemeine Berichte | 27.07.2015

Kreisverwaltung Ahrweiler rät: Wohin mit dem Tier?

Gartenbesitzer in der Jagd-Falle

Vorsicht vor verbotener Jagdausübung - Vergrämungsmittel und Hochfrequenz-Technik erhältlich

Ahrweiler. Wenn ein Marder in der Lebendfalle sitzt, die im heimischen Garten aufgestellt wurde, steht der Fallensteller vor der Frage: Wohin mit dem Tier? Damit Haus- und Autobesitzer nicht wegen verbotener Jagdausübung mit dem Gesetz in Konflikt geraten, rät die Kreisverwaltung Ahrweiler: Man sollte solche ungebetenen Gäste besser versuchen zu verscheuchen, zu vergrämen.

Man macht sich der Jagdwilderei schuldig

Viele Haus- und Autobesitzer kennen das Problem: Ein Marder nimmt den Dachboden als Behausung zur Aufzucht seiner Jungen in Beschlag oder tobt sich im Motorraum von Deutschlands liebstem Kind aus und verursacht dabei manchmal enorme Schäden. Einige verzweifelte Betroffene versuchen dem hartnäckigen Störenfried, mit dem Aufstellen von Lebendfallen entgegenzutreten. Spätestens aber, wenn tatsächlich ein Tier in die Falle getappt ist, sieht sich der Fallensteller mit der schwierigen Frage konfrontiert: Wohin mit dem Tier? Dann ruft er in seiner Not vielleicht den für seinen Bereich zuständigen Jagdpächter zu Hilfe. So geschehen jüngst in der Gemeinde Grafschaft, wo jedoch zur Überraschung des Hausbesitzers anstatt eines Marders ein ausgewachsener Waschbär in der Falle saß. In solchen Situationen wird der Jäger den sicherlich „in Notwehr“ handelnden Betroffenen darüber aufklären müssen, dass er sich mit dem Fangen des Tieres der Jagdwilderei schuldig gemacht hat. Denn auch mit dem Aufstellen von Fallen wird die Jagd ausgeübt. Und dies ist nur den dazu berechtigten Jagdpächtern oder dem Besitzer eines eigenen Jagdbezirks erlaubt. Hinzu kommt: Die Fangeinrichtungen werden meist innerhalb der Ortsbebauung beziehungsweise auf dem eigenen Grundstück oder direkt im Haus aufgestellt. Dort, im sogenannten „befriedeten Bezirk“, ist die Ausübung der Jagd ohnehin verboten. Nur Jagdausübungsberechtigten ist es erlaubt, dort Lebendfallen aufstellen. Für die meisten Tierarten, darunter auch für Marder, gelten Schonzeiten, die dem Laien oftmals nicht bekannt sind und innerhalb derer die Tiere nicht bejagt werden dürfen. Außerdem ist der generelle Schutz von Jung- und Elterntieren in der Aufzuchtzeit zu beachten.

„Vergrämungsmittel“

Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, bleibt dem betroffenen Haus- oder Autobesitzer deshalb nichts anderes übrig: Er muss versuchen, dem ungebetenen Gast seinen Aufenthalt in Haus oder Fahrzeug so unangenehm wie möglich zu machen. Dafür hält der Handel verschiedene „Vergrämungsmittel“ bereit, von starkriechenden Bitterstoffen über die chemische Keule bis zu technischen Hilfsmitteln, beispielsweise Geräte, die hochfrequente Töne aussenden oder leichte Elektroschocks abgeben. Sobald das Tier dadurch verscheucht worden ist und sich der Hausbesitzer davon überzeugt hat, dass sich kein Tier mehr in den heimgesuchten Räumlichkeiten befindet, sollten die Schlupflöcher ausfindig gemacht und „marderfest“ verschlossen werden, damit der Störenfried sich sein Refugium nicht wieder zurückerobern kann. Denn der Marder liebt seinen Unterschlupf und gibt ihn nur äußerst ungern auf.

Mehr Infos zum Jagdwesen: www.kreis-ahrweiler.de, Bürgerservice, Ordnungswesen, Waffen & Jagd.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Dagmar Both: Guten Morgen Herr Winkelmann, herzlichen Dank für ihre Berichterstattung. Wenn sie von einer vertrauensvollen Abstimmung im Abstimmungsprozess zum Sondervermögen berichten, - dann gilt dies leider nicht für die Freien Wähler.
  • Dirk Wershofen: Um Menschen die keine Hunde mögen, sollte man immer einen großen Bogen machen! Und liebe Redaktion, kommt doch mal in den Kaiser Wilhelm Park und schreibt einen Artikel darüber mit Fotos. Als ob es nichts wichtigeres gibt in dem Ort hier??
  • D. Schmidt: Angebracht wäre es, einmal nachzusehen, wer seine Hundesteuer bezahlt ?? Radfahrer?? müssen aber auch im angemessenen Tempo am Ufer entlang radeln ?? …da man schon eine „Anschwärze-Seite“ eingerichtet hat!????
  • Georg Püttmann: Was nützt eine Anleinpflicht wenn der Hundehalter/in zusieht wie der Haufen auf den Gehweg gemacht wird und sich dann schnell entfernt …. Ganz zu schweigen von den Pinkeleien an den Blumenkübeln sowohl...
  • Dietmar Gläsener: Leider kann ich meine Gewinnlos Nummern , Ziehung vom 28.03.26 im Clobus in KO-Bubenheim nicht abrufen im Internet. Woran liegt es? D. Gläsener, 56237 Nauort
seniorengerechter Badausbau
Titelanzeige
Ostern
Ideen für ein schönes Osterfest
Umbau u. Neueröffnung Blumen Meyer
Anzeige Ostermarsch und Ostergrüße
Wohnträume
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0197#
Empfohlene Artikel
Bild (in der ehemaligen Synagoge in Niederzissen) von links: Günter Fuchshofen (Förderverein der ehemaligen Synagoge Niederzissen), David Söller (Leiter Beratungs-Center Niederzissen der Kreissparkasse Ahrweiler), Anne Wagner (Kinderbuchautorin), Reinhard Wolff (Förderverein der ehemaligen Synagoge Niederzissen), Torsten Wagener (Illustrationen)
12

Niederzissen. Der Förderverein der ehemaligen Synagoge Niederzissen bedankt sich sehr für die großzügige finanzielle Unterstützung durch die Kreissparkasse Ahrweiler für das Kinderbuch „Sally Berger und das Abenteuer Judentum“. Das Kinderbuch konnte nun, offiziell an den Kultur- und Heimatverein übergeben werden und ergänzt damit das Projekt Lernkoffer „Judentum im Taschenformat“.

Weiterlesen

Das Konzept des Zwiebelmarktes wird überarbeitet.  Foto: ROB
412

Bad Breisig. Die Durchführung des traditionsreichen Zwiebelmarktes endete für die Stadt Bad Breisig in den letzten beiden Jahren mit Defiziten von ca. 44.434 Euro (2024) und 32.524 Euro (2025). Trotz Veränderungen der Marktfläche und ein ergänzendes Rahmenprogramm war leider keine Zunahme der Attraktivität zu verzeichnen, und die beteiligten Vereine beklagten die Schwierigkeit, genug ehrenamtliches Personal zu finden.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.  Foto: ROB
39

Neuwied. Am 31.03.2026 gegen 23:32 Uhr befuhr ein 19-jähriger Fahrer mit einem schwarzen Mercedes-Benz die B 256 auf der Rheinbrücke in Neuwied in Fahrtrichtung Koblenz. Auf Höhe der Abfahrt Weißenthurm verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kam. Zuvor war das Fahrzeug bereits durch Beamte der Polizeiinspektion Neuwied mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Rheinbrücke festgestellt worden.

Weiterlesen

Symbolbild.  Foto: ROB
50

Aus dem Polizeibericht

Unfall auf der Rheinbrücke

Weißenthurm/Neuwied. Am 31.03.2026 gegen 23:32 Uhr befuhr ein 19-jähriger Fahrer mit einem schwarzen Mercedes-Benz die B 256 auf der Rheinbrücke in Neuwied in Fahrtrichtung Koblenz. Auf Höhe der Abfahrt Weißenthurm verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, wodurch es zu einem Verkehrsunfall kam. Zuvor war das Fahrzeug bereits durch Beamte der Polizeiinspektion Neuwied mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Rheinbrücke festgestellt worden.

Weiterlesen

Symbolbild.  Foto: ROB
28

Aus dem Polizeibericht

Unfall unter Alkoholeinfluss

Ettringen. Am Dienstag, den 31.03.2026, verursachte ein 30-jähriger Transporterfahrer in der Straße Breitenholz in Ettringen einen Verkehrsunfall. Aufgrund erheblicher Alkoholisierung war er nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen, und kollidierte beim Rückwärtsfahren mit einem Stromverteilerkasten. Anschließend stieg der Fahrer aus, lud die beschädigte Tür des Verteilerkastens sowie die...

Weiterlesen

Imageanzeige
"Harald Schweiss"
Ostern im Blick
Anzeigen Bestellnummer 2026: Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // Anzeige Commodity Mayen KW 13
Recht und Steuern
Tourist-Info & Kassenpersonal (m/w/d)
Osteranzeige
Anzeige Saisonstart Waldkletterpark BNA 2026
Lossprechung Metallhandwerker-Innung Ahrweiler
Lossprechungsfeier Metall-Innung
Anzeige KW 13
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0197#
Reifenwechsel
diverse Stellen
Wohnträume SU
Kleinanzeigen
Skoda
Ostergrußanzeige
Stellenausschreibung Justiziar