Befristete Arbeitsverträge für Lehrer im Land
Guido Ernst rät zu Klage
CDU-Landtagsabgeordneter macht auf Termin aufmerksam
Kreis Ahrweiler. Den CDU-Landtagsabgeordneten Guido Ernst treibt das Thema der befristeten Lehrer-Arbeitsbeträge um. Schon wieder stehen in Rheinland-Pfalz seit Ferienbeginn Hunderte von jungen Lehrern arbeitslos auf der Straße. Vielleicht wird ihr abgelaufener Vertrag nach den Ferien verlängert, vielleicht auch nicht. „Diese Praxis, wie mit den Lehrern umgegangen wird, ist unwürdig. Das spüren auch die Schüler, darunter leidet der Unterricht“, ist sich Ernst sicher. Nicht selten müssen sich Lehrer über zehn Jahre von einem zum nächsten befristeten Vertrag durchboxen - Arbeitgeber ist das Land. „Immer mehr Lehrer wandern deshalb nach Hessen oder ins Saarland ab, weil sie dort Festanstellungen bekommen. Und bei uns werden sie dringend wegen des hohen Unterrichtsausfalls gebraucht“, wundert sich der Politiker. Deshalb weist Guido Ernst darauf hin, dass Lehrer klagen können, die wegen eines befristeten Vertrags vor die Tür gesetzt wurden. Die Klagefrist gegen einen befristeten Arbeitsvertrag sei im Teilzeit- und Befristungsgesetz - § 17 TzBfG - geregelt. Danach sei eine Klage innerhalb von drei Wochen nach dem Ende des befristeten Arbeitsvertrags zu erheben. „Ich habe regelmäßig mit Bürgern in meiner Sprechstunde zu tun, die sich als Lehrer über die Ferien arbeitslos melden müssen, damit das Land Kosten spart. Diejenigen, die sich für den Klageweg entschieden haben, haben nicht selten Erfolg und am Ende einen unbefristeten Vertrag in der Hand. Das ist gut fürs Arbeitsklima, das ist gut für die Qualität in der Schule und das ist zuletzt das Beste für die Schüler“, ist sich der CDU-Landtagsabgeordnete sicher.
Pressemitteilung Büro des
MdL Guido Ernst (CDU)
