Politik | 16.04.2014

Verhandlung am Wirtschaftsschöffengericht:

IHK Koblenz begrüßt juristische Aufarbeitung

IHK prüft nun auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Podzun

Koblenz. Am Mittwoch, 16. April, ist vor dem Wirtschaftsschöffengericht Koblenz die Verhandlung gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz, Hans-Jürgen Podzun, zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte ihn wegen Steuerhinterziehung und Untreue zu einer Geldstrafe von 52.500 Euro. Sein damaliger Stellvertreter Dr. Edelbert Dold erhielt eine Verwarnung, die Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 115 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die IHK Koblenz begrüßt die juristische Aufarbeitung der Vorfälle aus den Jahren 2006 bis 2010 ausdrücklich. Bertram Weirich, Justiziar und stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz, sagte zum Ausgang des Prozesses: „Die IHK hat seinerzeit die Ermittlungen selbst ins Rollen gebracht. Nachdem das IHK-Präsidium mit konkreten Vorwürfen konfrontiert worden war, hat es umgehend eine umfassende Aufklärung angestoßen. Der Prozess ist das Ergebnis dieser Aktivitäten und wir sind froh, dass nun eine juristische Aufarbeitung erfolgt ist.“

Ausgehend von dem Urteil wird die IHK Koblenz nun mögliche Schadensersatzansprüche gegen Herrn Podzun prüfen. Darüber hinaus stehen noch Fragen zur möglichen Wahlfälschung bei den Wahlen zur IHK-Vollversammlung vom Herbst 2010 im Raum. „Nach unserem Kenntnisstand dauern die Ermittlungen hierzu weiter an. Aus Sicht der IHK spricht vieles für eine Manipulation. Die entsprechenden Indizien haben wir der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der juristischen Bewertung dieses Sachverhalts wollen wir nicht vorgreifen, hoffen aber auch hier auf eine baldige Klärung“, so Weirich.

Pressemitteilung der IHK Koblenz

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