Allgemeine Berichte | 16.06.2015

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Illegales Zwischenlager für Elektroaltgeräte ist geräumt

Bad Breisig. Im Auftrag der SGD Nord wurde mit Unterstützung des Abfallwirtschaftsbetriebs Ahrweiler ein illegales Zwischenlager für Elektroaltgeräte auf einem vermieteten Grundstück an der „Goldenen Meile“ in Bad Breisig geräumt. Zuvor hatte sie die Stilllegung und Räumung der Anlage und außerdem die sofortige Entsorgung der dort lagernden Abfälle verfügt. Der Abfallbesitzer war einer Verfügung nicht nachgekommen und konnte die erforderliche Genehmigung für eine solche Abfalllagerung nicht vorlegen.

Diese Räumung wurde vor allem in Hinblick auf eine mögliche Grundwassergefährdung erforderlich. Außerdem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Elektrogeräte illegal als sogenanntes Wirtschaftsgut in Entwicklungs- und Schwellenländer exportiert werden und dort durch nicht fachgerechte Bearbeitung zu erheblichen Gesundheits- und Umweltbelastungen führen könnten. Aus der mit Elektroaltgeräten gefüllten zweigeschossigen Halle wurden 109,42 Tonnen in 28 Container abtransportiert.

Bei den Altgeräten handelte es sich um Haushaltsgroßgeräte (52,89 Tonnen), Kühl-/Klimageräte (24,67 Tonnen), daneben Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (31,86 Tonnen), die nun auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg entsorgt wurden. „Eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Abfallwirtschaft setzt die Einhaltung der zahlreichen gesetzlichen Vorschriften auch von privaten Verwertern voraus. Nur wenn Behörden mit der nötigen Aufmerksamkeit gemeinsam vorgehen, kann es gelingen, illegale Aktivitäten und damit verbundene erhebliche Schäden an Mensch und Umwelt, hier in Deutschland und möglicherweise auch in Entwicklungs- und Schwellenländern, wo derartiger Müll oftmals landet, zu verhindern“, so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann zum Abschluss der Arbeiten. Kleemann dankte dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler für die Unterstützung und gute Arbeit. Für die Räumung der in den Hallen noch vorhandenen ungefährlichen Abfälle ist der Eigentümer des Gebäudekomplexes verantwortlich. Die Kosten belaufen sich auf rund 22.400 Euro und werden nun dem ehemaligen Abfallbesitzer mit Leistungsbescheid in Rechnung gestellt.

Pressemitteilung

der SGD Nord

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