Politik | 15.06.2013

Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

Kinder erhalten Hilfe für Sportvereine, Schulausflüge und Nachhilfe

Bildungs- und Teilhabepaket: 3.000 Bedürftige im Kreis Ahrweiler

Kreis Ahrweiler. Geld für Klassenfahrten, Mittagessen oder Musikkurse: Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket fördert der Staat Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Im Kreis Ahrweiler leben rund 3.000 junge Menschen, die Anspruch auf solche Unterstützung haben. Im Jahr 2012 hat die Kreisverwaltung 3.840 Leistungen bewilligt. Wer kann welche Leistungen erhalten? An wen wendet man sich? Die Kreisverwaltung fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

Wer kann Geld aus dem Bildungspaket erhalten? Dies sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die eine der folgenden Leistungen gewährt wird: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II („Hartz IV“), Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld, Asylbewerber-Leistungsgesetz.

Welche einzelnen Leistungen gibt es?

Mittagessen für Kinder, die Schulen, Kindertagesstätten oder Horte besuchen und dort regelmäßig an der angebotenen Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Kosten werden übernommen, die Eltern tragen einen Eigenanteil von einem Euro pro Mittagessen.

Fahrten und Ausflüge von Schulen und Kitas: Die tatsächlichen Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten werden übernommen. Nicht übernommen werden Nebenkosten, etwa Taschengeld. Zuschüsse und Spenden Anderer, beispielsweise von Fördervereinen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Schülerbeförderung: Die tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen zur nächstgelegenen Schule werden übernommen, soweit sie nicht bereits im Regelsatz enthalten sind oder Dritte die Kosten tragen, etwa der Kreis im Rahmen der Schülerbeförderung.

Lernförderung: Die angemessenen Kosten für eine ergänzende außerschulische Lernförderung werden beispielsweise übernommen, wenn es keine entsprechenden schulischen Angebote gibt und die Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau gefährdet ist. Die Schule muss dies bestätigen.

Schulbedarf: Für Schulkinder wird ein pauschaler Zuschuss für notwendige Schulmaterialien gewährt, beispielsweise Taschenrechner, Schulranzen oder Stifte. Dafür gibt es zu Beginn des 1. Schulhalbjahres 70 Euro und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres nochmals 30 Euro. Kinder und Jugendliche, für die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt werden, erhalten diesen Zuschuss automatisch. Alle anderen müssen ihn beantragen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikkurse, Ferienfreizeiten und ähnliche Veranstaltungen können bis zu zehn Euro monatlich gewährt werden. Die Förderung erhalten nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nicht als Bedarf anerkannt werden Aufwendungen, die überwiegend der Unterhaltung dienen (zum Beispiel Kinobesuch, Ausflüge in Freizeitparks), Ausrüstungsgegenstände (zum Beispiel Turnschuhe), Fahrtkosten zu den Freizeitaktivitäten und Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien.

Zuständig für das Bildungs- und Teilhabepaket ist die Kreisverwaltung Ahrweiler. Anträge können auch bei den Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden sowie beim Jobcenter abgegeben werden.

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Sozialamt, Tel. (0 26 41) 975-533, E-Mail Stefanie.Mertens@aw-online.de, und Te. (0 26 41) 975-522, E-Mail Tatjana-Schmitz@aw-online.de. Internet: www.kreis-ahrweiler.de („Bürgerservice“, „Soziales“, „Bildung und Teilhabe“), und www.bildungspaket.bmas.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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