Politik | 07.06.2013

Landesjagdverordnung sorgt für Diskussionen im Kreis Ahrweiler

„Kritikpunkte wurden aufgegriffen“

SPD-Landtagsabgeordneter Marcel Hürter begrüßt Novelle der Landesjagdverordnung

Kreis Ahrweiler. In den zurückliegenden Monaten wurde leidenschaftlich über die anstehende Novelle der Landesjagdverordnung diskutiert. Während Bauern- und Winzerverbände, Umweltverbände und die kommunalen Verbände die Vorschläge zur neuen Landesjagdverordnung begrüßten, wurden einige Punkte des Entwurfs vom Landesjagdverband kritisiert.

Staatssekretär Dr. Thomas Griese hatte bereits beim Landesjägertag im April dieses Jahres die geplanten Änderungen beim Entwurf der Landesjagdverordnung skizziert. Zudem hatte sich Staatsministerin Ulrike Höfken im Mai dieses Jahres zu den Ergebnissen der Anhörung der Verbände geäußert und Änderungen am Entwurf zugesagt.

Marcel Hürter, umwelt- und forstpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion: „So soll der Beginn der Jagdzeit für Ricken und Kitze beim 1. September verbleiben. Auch für die Jagd außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke auf Rot-, Dam- und Muffelwild wurde eine vermittelnde Lösung gefunden. Auf eine grundsätzliche Aufhebung der Schonzeiten außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke soll verzichtet werden. Nur wenn eine hohe Schadensdichte zu befürchten ist, kann eine Bejagung außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke angeordnet werden. Zudem soll es in der Landesjagdverordnung eine Klarstellung des Muttertierschutzes geben, die sich allerdings ohnehin aus dem Landesjagdgesetz und aus dem Tierschutzgesetz ergibt. Mir ist bewusst, dass der Entwurf der Landesjagdverordnung auch mit den angesprochenen Änderungen nicht auf die Zustimmung der Kreisgruppe Ahrweiler des Landesjagdverbands stößt. Dennoch glaube ich, dass die Hauptkritikpunkte aufgegriffen wurden.“

Auch das seit dem Jahr 1997 bestehende grundsätzliche Verbot der Fütterung von Wild wurde und wird von Jägern aus dem Kreis Ahrweiler kritisiert.

Marcel Hürter ist der Ansicht, dass dieses grundsätzliche Verbot sinnvoll ist: „Die Ausnahmen, die von der unteren Jagdbehörde im Kreis Ahrweiler bereits im Januar erteilt wurden, zeigen, dass es auch mit der Verordnung möglich ist, auf besondere Situationen zu reagieren.

Das wesentliche Problem ist, dass wir in vielen Regionen des Landes hohe Schalenwildbestände haben. Während die Bestände beim Schwarzwild fast flächendeckend zu Problemen insbesondere für die Landwirtschaft führen, sind beim Rotwild vor allem der Binger Wald, das Kesselinger Tal und die angrenzenden Gebiete betroffen. Rotwildbestände, wie sie in diesen Regionen vorhanden sind, führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und zu Mehraufwendungen im Schutz der Kulturen.“

Auch für das Rotwild im Kreis Ahrweiler ergibt sich durch die hohen Bestände eine bedauernswerte Situation. So sind im Jagdjahr 2011/2012 allein im Kreis Ahrweiler 50 Stücke Rotwild als Fallwild gefunden worden. Im gesamten übrigen Landesgebiet sind im gleichen Zeitraum 112 Stück gezählt worden. Für das Jagdjahr 2012/2013 liegen die landesweiten Zahlen noch nicht vor. Sie dürften aber nochmals höher liegen.

Ziel müsse es sein, Schalenwildbestände zu haben, die für den jeweiligen Lebensraum angemessen sind. Deshalb müssten die Anstrengungen intensiviert werden, einen Ausgleich zwischen den Belangen der Landeskultur und der Jagd herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund begrüßt Marcel Hürter, die Entscheidung die Abschussvorgaben in den Revieren des Rotwildkernbereichs im Kreis Ahrweiler um 25 Prozent zu steigern. Dies sei ein erster Schritt hin zu angemessenen Beständen.

Pressemitteilung Büro des

MdL Marcel Hürter (SPD)

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