Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert
Rodungen und Rückschnitte frühzeitig beginnen
Geschützte Vegetationsperiode endet am 1. Oktober
Kreis Ahrweiler. Rodungsverbot: So lautet das Schlagwort für eine Sperre, die vom 1. März bis 30. September gilt. In diesen Zeitraum ist es untersagt, Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze zu beschneiden oder auf den Stock zu setzen. So will es das Bundesnaturschutzgesetz. Es dient vor allem dem Erhalt der Lebensstätten wild lebender Tiere, insbesondere Vögeln, und damit dem Artenschutz.
Wie die Kreisverwaltung Ahrweiler weiter meldet, endet also am 1. Oktober die gesetzliche geschützte Vegetationsperiode. Umgekehrt bedeutet das: Notwendige Rodungen und Gehölzrückschnitte können jetzt beginnen. Das gilt im Außenbereich, beispielsweise für das Freischneiden von Wirtschaftswegen und Straßenraumprofilen, und innerhalb der Ortslagen, beispielsweise für Rückschnitte an Hecken, Bäumen und Sträuchern.
Mit diesen Rodungen und Rückschnitten sollte man frühzeitig, also ab 1. Oktober, beginnen. Denn nach dem neuen Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht mehr möglich, dass die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde die Rodungsfrist verlängert. Bürger, Gemeinden und Stadtverwaltungen werden daher gebeten, diese Arbeiten frühzeitig einzuplanen und anzugehen. Ende Februar ist definitiv Schluss mit den Rodungen.
Unabhängig davon gelten die weiteren Vorgaben aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Landschaftsschutzverordnung „Rhein-Ahr-Eifel“. Demnach ist es untersagt, bedeutsame Landschaftsbestandteile wie Feldgehölze, Streuobstbestände, Alleen und markante Einzelbäume sowie Rohr- oder Riedbestände zu beseitigen oder zu beschädigen.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Unteren Naturschutzbehörde, Monika Profittlich, Tel. (0 26 41) 975-442, Angelika Hellmann, Tel. (0 26 41) 975-233.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Ahrweiler
