Politik | 01.02.2015

Rückgang der Landesbeteiligung führt zu Belastung

Kreisjugendhilfe muss immer mehr ohne Landeshilfe zurechtkommen

Kreis NR. Im Kreishaushalt 2015 wird mit einer allgemeinen Fortschreibung der Kostenentwicklung kalkuliert. Zufrieden zeigte sich daher der erste Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach, dass der Jugendhilfeaufwand trotz steigender Belastungen weitgehend stabil gehalten werden konnte. Erfreut zeigte sich Hallerbach, dass im Nachtrag 2014 keine Veränderung der Haushaltsansätze erforderlich waren, nach dem im Bereich der Einzelfallhilfen im Jahresabschluss 2013 bereits Haushaltsverbesserungen erzielt wurden.

Jürgen Ulrich, Abteilungsleiter des Kreisjugendamtes, erläuterte im Rahmen des Jugendhilfeausschusses neben den Haushaltsansätzen verschiedene Entwicklungen, die den Jugendhilfeetat des Landkreises zunehmend belasten. Unter anderem ist die Einführung der Elternbeitragsfreiheit in den Kindergärten gegenwärtig für den Landkreis Neuwied ein Zuschussgeschäft. Das Land erstattet dem Landkreis für die ausgefallenen Elternbeiträge feste Beträge. Diese sind nach den Berechnungen des Kreisjugendamtes jedoch nicht kostendeckend. „Zwar ist eine Anhebung der Erstattungsbeiträge durch das Land aufgrund der allgemeinen Tarifentwicklung vorgesehen. Selbst danach wird pro Jahr im Kreissäckel ein Defizit von circa 500.000 Euro verbleiben, die durch den Landkreis zu decken sind“, erklärt der erste Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach.

Ebenso wirken sich Änderungen bei der Landesbeteiligung an den Hilfen zur Erziehung aus. Hatte sich das Land Rheinland-Pfalz bis zum Jahre 2002 noch mit 25 Prozent an den Aufwendungen des Kreisjugendamtes für die Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beteiligt, wurde diese Beteiligung zunächst gesenkt und gleichzeitig budgetiert. Nach den Darlegungen der Fachabteilung führt diese Absenkung dazu, dass die Beteiligung des Landes an den Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe mittlerweile gerade noch 13 Prozent ausmacht. Hallerbach: „Im Vergleich zum Jahr 2002 entsteht hier dem Landkreis Neuwied ein Einnahmeverlust von rund einer Million Euro“.

Eine wachsende Belastung des Jugendhilfeetats stellen auch die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe dar, die alleine im Bereich des Kreisjugendamtes mittlerweile gut 1,8 Millionen Euro ausmacht. „Die auf den Einsatz von sogenannten Integrationshelfern in Schulen entfallenen Aufwendungen sind mittlerweile mit rund 500.000 Euro im Jugendhilfeetat des Landkreises veranschlagt“, so Jürgen Ulrich.

Bei den Aufwendungen für Kindertagesstätten ist zum einen durch den weiteren Ausbau des Platzangebotes in Kindertagesstätten mit weiteren Aufwendungen zu rechnen. Das Kreisjugendamt kalkuliert in diesem Fall im Jahr 2015 mit einer Steigerung von 786.000 Euro. Darin enthalten sind auch die Mehrbelastungen, die sich aus der Einführung der Elternbeitragsfreiheit ergeben.

Pressemitteilung

Pressestelle Kreis Neuwied

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