Allgemeine Berichte | 01.02.2015

Zollämter sind nun für die Ermäßigung und Befreiung von der Kfz-Steuer zuständig

Viele Zollämter sind nicht barrierefrei zu erreichen

Kreis NR. Seit zehn Monaten sind nicht mehr die Finanzämter, sondern die Zollämter für die Ermäßigung und Befreiung von der Kfz-Steuer zuständig. Diese sind in Rheinland-Pfalz allerdings bei Weitem nicht so flächendeckend präsent. „Für Menschen mit Behinderung kann das zum Problem werden“, sagt Hans Werner Kaiser, Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Neuwied.

Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine komplette oder eine teilweise Befreiung von der Kfz-Steuer. Den entsprechenden Stempel erhalten Betroffene nur persönlich in einem der 14 Zollämter in Rheinland-Pfalz. Dies sind deutlich weniger Anlaufstellen als vor dem 1. April 2014; damals standen noch 25 Finanzämter als Kontakt zur Verfügung. Als Folge müssen viele Menschen mit Behinderung eine Anfahrt von rund 50 Kilometern in Kauf nehmen.

Derzeit sind nur acht der 14 Anlaufstellen in Rheinland-Pfalz für gehbehinderte Menschen barrierefrei zu erreichen. Für den Landkreis Neuwied ist das Zollamt in Koblenz zuständig. Nach Auskunft der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) ist die Behörde barrierefrei (Zollamt Koblenz-Rheinhafen).

Weitere Informationen beim Sozialverband VdK in der Kreisgeschäftsstelle Neuwied, Eduard-Verhülsdonk-Straße 2, Tel. (0 26 31) 2 32 58 oder im Internet unter www.vdk.de bzw. www.vdk.de/kv-neuwied zu erhalten.

Pressemitteilung

Sozialverband VdK,

Kreisverband Neuwied

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