Allgemeine Berichte | 02.10.2026, 12:24 Uhr

Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.

Ab Oktober 2026: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen

Fundkatze mit 7 Kitten
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Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ab 1. Oktober tritt die Katzenschutzverordnung für Bad Neuenahr-Ahrweiler und die zugehörigen Ortsbezirke in Kraft. Kurz und knapp bedeutet dies: Freigängerkatzen = Kastrieren, Chippen, Registrieren.

Ist die Katze mind. 5 Monate alt und soll sie weiterhin durch ihr Revier draußen streifen, ist die Kastration und Kennzeichnung Pflicht. Des Weiteren muss jede Besitzerkatze mit Freigang gekennzeichnet sein. Dies geschieht vorzugsweise durch einen Mikrochip beim Tierarzt. Wichtig dabei: Um die Katze zweifelsfrei ihrem Halter zuordnen zu können, muss sie in einem Haustierregister (z.B. TASSO oder FINDEFIX) registriert werden. Diese Meldung ist kostenfrei und erfolgt i.d.R. durch den Halter. Informationen dazu findet man auf den Internetseiten des jeweiligen Haustierregisters.

Die aktuelle Situation: Tierheime und Tierschutzvereine sind voll, fast täglich gibt es Meldungen von heimatlosen Streunerkatzen und -kitten. Tierschutzorganisationen wie die Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. sind im Dauereinsatz, um die oft verwahrlosten, ausgemergelten und kranken Katzen/Kater mit ihren Kitten zu sichern und zu pflegen, um ihnen die Chance auf ein gutes Leben zu ermöglichen. Gerade bei Katern wird die Notwendigkeit der Kastration häufig unterschätzt, doch er kann zahlreiche Kätzinnen decken und trägt so zur Überpopulation und dem damit verbundenen Tierleid bei. Weitere, positive Effekte der Kastration: Störendes Verhalten wie bspw. Geruchsmarkieren und Kämpfe (Kater) und Unruhe/Schreien (Katze) wird reduziert sowie das Übertragungsrisiko von ansteckenden Krankheiten minimiert. Zudem wird die unkontrollierte Vermehrung eingedämmt und verhindert, wodurch sich Krankheiten, Unterernährung und das damit verbundene, große Tierleid der vielen unversorgten Streunerkatzen reduziert.

Weitere Informationen rund um die Katze und Möglichkeiten zur Unterstützung unter

www.katzenschutzfreunde.de.

E-Mail: info@katzenschutzfreunde.de

Tel.: 02646/915928

Bankverbindung:

Volksbank RheinAhrEifel eG

IBAN: DE61 5776 1591 0416 1258 00

BIC: GENODED1BNA

Fundkitten, schnupfenkrank

Fundkitten, schnupfenkrank Foto: Katzenschutzfreunde

Große Katzenpopulation auf einer Müllhalde

Große Katzenpopulation auf einer Müllhalde Foto: Katzenschutzfreunde

Verwahrlostes Kitten

Verwahrlostes Kitten Foto: Katzenschutzfreunde

Fundkatze mit 7 Kitten Foto: Katzenschutzfreunde

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