Allgemeine Berichte | 22.09.2026, 14:46 Uhr

Erbrecht für Betreuer verständlich erklärt

Rechtsanwalt David Schnöger erklärte das schwierige Thema auf verständliche Weise.

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zur Veranstaltung „Einführung ins Erbrecht – Der Betreute als Erbe und Erblasser“ hatte der SKFM – Katholische Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (SKFM) Mitte August in die Familienbildungsstätte nach Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Rechtsanwalt David Schnöger vermittelte 40 Personen eine Einführung in das Erbrecht, während Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM als der Leiter des Abends auf die Besonderheiten für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer hinwies.

Ausführlich erläuterte David Schnöger, Fachanwalt für Erbrecht, die Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge. Es braucht für ein Testament gewisse Voraussetzungen und verschiedene Varianten sind möglich, z.B. „Notarielles Testament“, „Berliner Testament“, und „Bürgermeistertestament“ oder das „Nottestament“ sowie das „Seetestament“. Dabei erläuterte Fachanwalt David Schnöger, wie wichtig es sei, einen oder mehrere Erben konkret zu benennen und nicht einfach vielen Personen Vermögenswerte oder Gegenstände zu „vermachen“. Auch zu den Fristen einer Erbausschlagung hat er informiert: So besteht nach Bekanntwerden des Todes eine Frist von 6 Wochen um eine Erbausschlagung zu beantragen. Sollte man die Frist versäumen gilt das Erbe als angenommen.

Im weiteren Verlauf gab der Jurist auch Informationen zu den Themen Pflichtteilansprüche und Erbschaftssteuer sowie über Punkte, die beim Vererben in „Patchwork-Familien“ zu beachten sind. Im Falle einer Betreuung ist außerdem zu beachten, so Ralph Seeger, dass „bestimmte Aufgaben zum Thema Erbschaft einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedürfen, so z.B. bei einer Erbausschlagung sowie beim Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags“.

Die Teilnehmer dankten Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger für diesen „informativen Abend“ und die „gründlich und verständlich und dabei freundlich und humorvoll“ vorgetragenen Fakten.

Weitere Informationen:

• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.

Telefon: 0 26 41/20 12 78

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Rechtsanwalt David Schnöger erklärte das schwierige Thema auf verständliche Weise. Foto: Ralph Seeger

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