Frau und Kultur e. V.
Patientenverfügung
Donnerstag, 3. Mai
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Viele Menschen machen sich mit fortschreitendem Alter Gedanken über das Älterwerden und die Probleme, die damit verbunden sein könnten. Eines dieser Probleme lässt sich in der Frage zusammenfassen: Was passiert, wenn ich mal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Bestimmen dann andere – womöglich fremde Menschen – über mich? Bei der Patientenverfügung handelt es sich um eine verbindliche Willensäußerung. Der Verfügende legt fest, wie er medizinisch behandelt werden möchte, wenn er dies selber nicht mehr mitteilen kann. Es kann ein Bevollmächtigter bestimmt werden, der den Willen des Verfügenden umsetzt, wenn er dies nicht selber kann. Deshalb sollte man für diesen Fall Verfügungen treffen. Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Katholischen Verein für soziale Dienste (SKFM) und Gemeindepädagoge Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk Ahrweiler informieren welche Möglichkeiten der Patientenverfügungen es gibt. Beginn des Referats ist am Donnerstag, 3. Mai um 15 Uhr im Hotel Krupp in Bad Neuenahr. Veranstalter ist der Deutsche Verband Frau und Kultur e. V., Bad Neuenahr-Ahrweiler. Weitere Informationen gibt es bei Anke Linsa unter (02643) 900 240 und Elisabeth Odekerken unter (02641) 255 86.
